Bund kennt Gesundheitskosten ukrainischer Bürgergeldempfänger nicht

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528,5 Milliarden Euro direkte Krankheitskosten im Jahr 2024, 37,5 Milliarden mehr als im Vorjahr: Destatis präsentiert eine präzise Rechnung. Die Behörde nennt Kosten nach Alter, Geschlecht und Diagnose. Was sie nicht zeigt, ist die Belastung nach Versicherungsstatus oder Herkunft der Patienten. Gerade bei ukrainischen Bürgergeldempfängern fehlt der Bundesregierung nach eigener Auskunft sogar eine gesonderte Zahl für die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen.

Die 528,5 Milliarden Euro sind keine reine Krankenkassenrechnung. Erfasst werden direkte Ausgaben für Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Pflege aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens. Wer diese Gesamtsumme als Defizit der gesetzlichen Kassen ausgibt, vermischt zwei Rechnungen. Doch genau diese saubere Trennung macht die Lücke umso sichtbarer: Die großen Kosten lassen sich bis zur Diagnose aufschlüsseln, die Ausgaben für bestimmte staatlich finanzierte Versichertengruppen dagegen nicht. F-NEWS dokumentierte bereits die stark gewachsenen Sozialausgaben.

In einer Antwort an den Bundestag schrieb die Bundesregierung, die GKV-Ausgaben würden in der Regel nach Leistungsarten und nicht nach Staatsangehörigkeit oder Mitgliedergruppen erfasst. Deshalb lägen ihr keine Angaben zu den Gesundheitskosten ukrainischer Bürgergeldempfänger vor. Der Bund kann also nicht beziffern, was diese Gruppe die gesetzlichen Kassen tatsächlich kostet.

Für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine gilt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums: Wer Bürgergeld bezieht, erhält Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und zu deren vollem Leistungskatalog. Die Betroffenen zahlen die Beiträge in dieser Zeit nicht aus eigenem Einkommen. Kostenlos für das System ist die Versicherung trotzdem nicht. Der Bund überweist eine Pauschale an den Gesundheitsfonds. Ukrainische Geflüchtete, die arbeiten oder sich freiwillig versichern und nicht hilfebedürftig sind, tragen ihre Beiträge dagegen selbst.

Diese Pauschale beträgt nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes derzeit 144,04 Euro im Monat. Der Verband hält sie für viel zu niedrig und schätzt die Finanzierungslücke bei Bürgergeldempfängern insgesamt auf rund zehn Milliarden Euro im Jahr. Das ist ausdrücklich keine Zahl nur für Ukrainer. Wie groß deren Anteil ist, kann aus der amtlichen Statistik gerade nicht errechnet werden. Der Verband zieht wegen der Unterfinanzierung gegen den Bund vor Gericht. Für die arbeitenden Beitragszahler bleibt das Problem real: Staatliche Fürsorge wird teilweise aus der Kasse finanziert, in die sie Monat für Monat einzahlen. F-NEWS berichtete bereits über die Folgen der Krankenkassenreform für Versicherte.

Asylbewerber fallen zunächst unter eine andere Regelung. Ihre medizinische Versorgung wird nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich von staatlichen Stellen getragen und darf nicht einfach als Ausgabe der gesetzlichen Krankenkassen verbucht werden. Destatis weist für 2024 allein 753,6 Millionen Euro für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach diesem Gesetz aus. Auch das ist nur ein abgegrenzter Teil der gesamten Asylbewerberausgaben und keine Zahl für ukrainische GKV-Mitglieder.

Behauptungen, Geflüchtete bekämen pauschal mehr medizinische Regelleistungen als Deutsche, lassen sich aus diesen Daten nicht belegen. Für ukrainische Bürgergeldempfänger gilt derselbe reguläre GKV-Leistungskatalog wie für andere gesetzlich Versicherte. Die Bundesregierung soll die tatsächlichen Kosten dieser Versichertengruppe offenlegen und den Kassen für staatliche Fürsorge kostendeckende Beiträge überweisen. Solange sie das nicht tut, zahlen Beitragszahler mit, ohne die vollständige Rechnung zu sehen.

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