Nach der Anhörung zur Masern-Impfpflicht im Bundestag lässt die MWGFD nicht locker. In einem am 5. Oktober veröffentlichten offenen Brief richtet sich der stellvertretende Vereinsvorsitzende Dr. Ronald Weikl an die Parlamentarische Staatssekretärin Christiane Schenderlein und die Mitglieder des Petitionsausschusses. Seine Forderung ist klar: Das Masernschutzgesetz und die darin geregelte Nachweispflicht sollen aufgehoben werden.
Anlass ist die öffentliche Sitzung vom 21. September. Dort stellte Weikl gemeinsam mit Rechtsanwältin Beate Bahner die Petition zur Aufhebung der Masern-Impfpflicht vor. Mehr als 38.000 Menschen hatten sie nach Angaben des Bundestags unterstützt. Damit wurde das Quorum für eine öffentliche Anhörung erreicht. Ein Beschluss über die Aufhebung des Gesetzes fiel bei der Sitzung nicht.
Weikl wirft Schenderlein im Brief vor, die Zahlen der Petenten zu möglichen Impfnebenwirkungen und zur Wirksamkeit der Masernimpfung pauschal zurückgewiesen zu haben. Die Staatssekretärin hatte laut Bundestagsbericht erklärt, die vorgetragenen Zahlen entbehrten jeder Grundlage. Weikl verlangt nun von ihr, die Datengrundlage der Regierung offenzulegen und die Kritik der Arbeitsgruppe konkret zu beantworten.
Scharf kritisiert der Verein auch den Ablauf der Anhörung. Der enge Zeitrahmen habe einen geordneten Vortrag erschwert. Fragen von Abgeordneten der Regierungsparteien bezeichnet Weikl als vorformuliert. Das ist seine Bewertung; der Brief macht daraus einen politischen Vorwurf: Statt sich mit den Argumenten der Petenten auseinanderzusetzen, habe die Regierungsseite das geltende Gesetz verteidigt.
Im Mittelpunkt des Schreibens stehen die Folgen der Nachweispflicht für Familien und Einrichtungen. Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, sehen sich nach Darstellung der MWGFD mit Ausschluss aus der Kita und behördlichem Druck konfrontiert. Der Brief spricht außerdem die Lage von Ärzten an, die Befreiungsatteste ausstellen. Weikl beruft sich auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht und fordert, die Entscheidung über eine Impfung den Betroffenen zu überlassen.
Die Arbeitsgruppe greift auch die medizinische Begründung des Gesetzes an. Sie stellt die Bewertung von Nutzen und Risiken der Impfung, die Dauer des Impfschutzes und Angaben über mögliche Nebenwirkungen infrage. Schenderlein hielt dem in der Anhörung entgegen, Masern seien keine harmlose Krankheit und die Nachweispflicht diene dem Schutz gefährdeter Gruppen. Diese gegensätzlichen Positionen stehen nun erneut schriftlich im Raum. Weikl fordert eine Antwort auf seine konkreten Einwände.
F-NEWS hatte bereits über die MWGFD-Petition vor der Anhörung berichtet. Auch die AfD-Fraktion verlangt die Aufhebung der Masern-Impfpflicht. Der Petitionsausschuss muss seine Beratungen noch abschließen. Weikl will bis dahin keine Ruhe geben und endet mit der Aufforderung an die Verantwortlichen, das Gesetz schnellstmöglich aufzuheben.
Der vollständige fünfseitige Brief vom 2. Oktober 2026 ist hier eingebunden und kann als PDF heruntergeladen werden.







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