Zensur durch die Hintertür? Jede fünfte Empfehlung soll an ausgewählte Medien gehen

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Welche Nachrichten bei Google, YouTube oder in Social-Media-Feeds oben landen, sollen künftig nicht mehr nur Algorithmen entscheiden. Die Länder wollen per Staatsvertrag festlegen, welche Medien bevorzugt angezeigt werden, und freien Portalen zugleich neue Pflichten auferlegen. Das steht im Entwurf zum Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2. Noch ist er kein Gesetz. Stellungnahmen nimmt die Rundfunkkommission bis zum 13. November 2026 entgegen.

Vorfahrt für ausgewählte Angebote

Kern des Entwurfs: Bestimmte Medien sollen in Feeds, Suchergebnissen und Empfehlungen von Plattformen bevorzugt angezeigt werden. Der Entwurf nennt sie „Angebote mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“. Konkret schlägt die Begründung eine Mindestquote vor: In algorithmischen Empfehlungssystemen soll „jede fünfte Empfehlung“ aus diesem privilegierten Pool kommen. Orientiert werde sich das „grob an den inzwischen üblichen Anteilen von Werbung in Feeds“. Die Begründung spricht ausdrücklich von „erheblichen Markteingriffen“.

Welches Angebot dazugehört, sollen die Landesmedienanstalten in einem Bestimmungsverfahren feststellen. Laut Entwurf sollen die beitragsfinanzierten Programme sowie die Telemedienangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio automatisch dazugehören. Als Option in eckigen Klammern sieht der Entwurf vor, auch Presseangebote automatisch aufzunehmen, sofern sie sich der Selbstkontrolle des Deutschen Presserats unterworfen haben. Alle anderen privaten Anbieter müssen bei den Landesmedienanstalten einen Antrag stellen, der Status gilt dann jeweils für drei Jahre. Das trifft gerade freie Portale, die dem Presserat nicht angehören. Wer nicht im Pool landet, rutscht im Vergleich nach unten, ohne gegen ein Gesetz verstoßen zu haben.

Die Länder argumentieren, die Landesmedienanstalten seien staatsfern organisiert und der Plattform-Algorithmus wähle weiterhin den konkreten Beitrag aus dem Pool aus. Die Kanzlei Graf Kerssenbrock sieht dennoch ein Risiko für die Staatsferne der Medien, wenn Behörden mitbestimmen, welche Angebote privilegiert sichtbar werden.

Freie Medien warnen vor Zensur durch die Hintertür

Apollo News nennt die geplanten Feed-Privilegien „gewissermaßen eine umgekehrte Zensur: Unliebsame Inhalte werden nicht gestrichen, aber erwünschte Inhalte werden zwangsweise in den Vordergrund gestellt.“ FoB News titelt „Zensur durch die Hintertür“ und spricht von „staatlich verordnetes Shadowbanning für unliebsame Stimmen“. NIUS hebt hervor, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio den Status automatisch erhalten, während Private sich bewerben müssen. Die Ostdeutsche Allgemeine berichtet, Verleger und Journalistenverbände warnten vor einer „staatlich beeinflussten Auswahl publizistischer Inhalte“.

Die Sorge freier Portale lautet: Öffentlich-rechtliche und behördlich anerkannte Angebote bekommen quotenähnliche Vorfahrt, unabhängige Seiten ohne Stempel werden algorithmisch nach hinten gedrückt. Ob das Zensur ist, bleibt ihre Bewertung. Der Entwurf selbst spricht von Vielfaltssicherung und Markteingriffen, nicht von Zensur.

Mehr Pflichten auch für kleine Portale

Für Nachrichtenseiten sollen die Sorgfaltspflichten genauer festgeschrieben werden, etwa feste Abläufe, Verantwortliche und Korrekturverfahren. Gegendarstellungsrechte sollen ausdrücklich auch für geschäftsmäßige Online-Angebote mit regelmäßigen Nachrichten oder politischen Inhalten gelten. Eine Ausnahme für kleine Anbieter sieht der Entwurf nicht vor. Wer als Ein-Mann-Redaktion arbeitet, muss also dieselben Abläufe nachweisen können wie ein Verlagshaus.

Der Deutsche Journalisten-Verband hatte schon beim ersten Teil des Staatsvertrags gewarnt, dass die Medienaufsicht damit in die redaktionelle Unabhängigkeit und den Quellenschutz eingreifen könne.

Neue Aufsicht, neue Zuständigkeiten

Die Medienaufsicht soll umgebaut werden: Beschlusskammern und Expertenräte statt der bisherigen Kommissionen. Neu erfasst werden auch KI-Systeme, die Nachrichten zusammenstellen. Das Konzentrationsrecht soll künftig den gesamten Meinungsmarkt umfassen, also auch Plattformen, KI-Anbieter und Presse.

Der Breitbandverband ANGA hält das geplante Konzentrationsrecht für unvereinbar mit EU-Recht und für zu bürokratisch. Der Digitalverband BVDW warnt vor doppelten Regeln neben dem Digital Services Act und dem europäischen Medienfreiheitsgesetz. Der Privatsenderverband VAUNET und die Gewerkschaft ver.di unterstützen den Kurs dagegen grundsätzlich.

Noch ist der Entwurf nicht beschlossen, bis zum 13. November 2026 kann jeder bei der Rundfunkkommission Einwände einreichen. Der erste Teil des Staatsvertrags soll am 1. August 2027 in Kraft treten, für den zweiten Teil gibt es noch keinen Termin.

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