E-Autos sollen im Straßenverkehr weitere neun Jahre Sonderrechte erhalten. Der Bundesrat hat verlangt, die geplante Verlängerung des Elektromobilitätsgesetzes bis zum 31. Dezember 2035 zu befristen; die Bundesregierung hat zugestimmt. Eine erneute gesetzliche Prüfung der Folgen will sie dagegen nicht. Das geht aus einer neuen Bundestagsmeldung hervor.
Das geltende Gesetz läuft Ende 2026 aus. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierung wollte die Privilegien weitgehend dauerhaft im Recht verankern. F-NEWS berichtete über diesen Entwurf. Jetzt soll doch ein Enddatum hinein. Aus unbegrenzten Sonderrechten werden Sonderrechte bis Ende 2035. Beschlossen ist die Änderung noch nicht; sie muss das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Kommunen können elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach dem Gesetz Vorteile beim Parken, bei Parkgebühren und auf bestimmten Straßen oder Fahrstreifen gewähren. Auch Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen sind möglich. Das heißt nicht, dass jedes E-Auto überall kostenlos parken oder eine Busspur benutzen darf. Ob und wo solche Vorrechte gelten, entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort.
Der Entwurf erweitert zugleich den Kreis der begünstigten Fahrzeuge. Neben reinen Batterieautos und Brennstoffzellenfahrzeugen erfasst er unter bestimmten Voraussetzungen auch Plug-in-Hybride sowie weitere Fahrzeugklassen. Der Staat hält damit an einer Bevorzugung nach Antriebsart fest, obwohl Straßenfläche und Parkplätze für alle knapp sind. Wer kein passendes E-Kennzeichen hat, zahlt im Zweifel den normalen Preis und bleibt von den Sonderregeln ausgeschlossen.
Die Länder wollten zusätzlich eine weitere Evaluierung des Gesetzes und seiner Auswirkungen. Das lehnt die Bundesregierung ab. Sie erwarte davon nur geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinn und will die Berichtspflichten im Namen des Bürokratieabbaus streichen. Die Marktentwicklung werde man weiter beobachten, versichert sie. Marktbeobachtung ist allerdings keine ausdrückliche Prüfung, ob die gewährten Vorteile in den Städten tatsächlich ihren Zweck erfüllen und welche Kosten sie verursachen.
Damit bekommt die Elektromobilität langfristige Vorrechte, während die formelle Erfolgskontrolle aus dem Gesetz verschwinden soll. Schon bei der staatlichen E-Auto-Prämie zeigt sich, wie viele unterschiedliche Anreize der Bund für denselben Antriebswechsel setzt. Wer Vorteile bis 2035 verteilen will, sollte wenigstens regelmäßig offenlegen, was sie bewirken.







Schreibe einen Kommentar