Fünf neue Anklagepunkte gegen Lebensschützerin wegen stillem Gebet vor Abtreibungsklinik

Die britische Lebensschützerin Isabel Vaughan-Spruce steht erneut wegen stillen Gebets vor einer Abtreibungseinrichtung in Birmingham vor Gericht. Bei einer Anhörung am Mittwoch ließ der Richter fünf neu formulierte Anklagepunkte zu. Die Christin plädierte in allen fünf Fällen auf nicht schuldig. Darüber berichtet die sie vertretende Organisation ADF International.

Die Staatsanwaltschaft wirft Vaughan-Spruce vor, an fünf Tagen innerhalb einer 150 Meter breiten Schutzzone vor der Einrichtung gestanden und dort gebetet zu haben. Das landesweite Gesetz verbietet innerhalb dieser Zone Handlungen, die auf die Entscheidung einer Person über den Zugang zu Abtreibungen Einfluss nehmen sollen. Ob stilles Stehen und Beten diesen Tatbestand erfüllt, ist gerade der Streitpunkt des Verfahrens.

Die ursprüngliche Anklage war nach Einschätzung des Richters Tan Ikram nicht sauber gefasst. Er erlaubte der Staatsanwaltschaft, stattdessen fünf einzelne Vorwürfe einzubringen. Zugleich hielt er laut ADF fest, dass bloße Anwesenheit allein keine Straftat sei. Es komme darauf an, ob die Angeklagte die gesetzlich erforderliche Absicht hatte, andere zu beeinflussen oder zu belästigen. Das ist keine Verurteilung und kein Freispruch. Der Strafprozess ist für den 25. bis 29. Januar 2027 angesetzt.

Vaughan-Spruce wurde bereits 2023 wegen stillen Gebets in einer örtlichen Schutzzone festgenommen. Damals sprach ein Gericht sie frei, nachdem die Anklage keine Beweise vorlegte. Nach einer weiteren Festnahme zahlte ihr die Polizei der West Midlands 2024 eine Entschädigung von 13.000 Pfund. Dennoch wurde sie Ende 2025 auf Grundlage der inzwischen geltenden landesweiten Regelung erneut strafrechtlich belangt.

Ihre Verteidigung sieht darin eine Verletzung der Gedanken- und Religionsfreiheit. Sie macht geltend, dass Vaughan-Spruce wegen ihrer bekannten Haltung zum Lebensschutz herausgegriffen werde. Ob das Gericht diese Argumente teilt, muss sich im Prozess zeigen. Fest steht schon jetzt: Ein stilles Gebet auf einem öffentlichen Gehweg beschäftigt erneut die Strafjustiz.

F-NEWS berichtete bereits über Versuche, Gebete von Lebensschützern in die Nähe „reproduktiver Gewalt“ zu rücken. Auch der Farbanschlag auf eine katholische Klinik in Flensburg zeigte, wie hart die Auseinandersetzung geführt wird. In Birmingham muss die Staatsanwaltschaft nun mehr beweisen als fünf Tage stillen Stehens.

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