Der Bundestag kennt das Risiko – und die Förderregeln bleiben trotzdem locker. AfD-Abgeordnete Nicole Höchst wirft dem Forschungsministerium vor, bekannte Laborgefahren durch künstliche Intelligenz und Biotechnologie auszusitzen: Förderlabore dürften synthetisches Erbgut weiter kaufen, wo sie wollen.
Anlass ist der Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung (TAB) „Biotechnologie und künstliche Intelligenz: Risiken der Forschung für die Sicherheit sowie die Proliferation von Biowaffen“ (BT-Drs. 21/7148). Höchst schreibt auf X von der „nächsten Pandemie aus dem Labor“ und davon, KI könne helfen, gefährliche Erreger zu entwerfen. Der Bericht selbst formuliert vorsichtiger: Empirische Studien lassen offen, ob Sprachmodelle Laien bei der Herstellung von Biowaffen tatsächlich wirksamer helfen als herkömmliche Internetwerkzeuge; für Personen ohne Fachkenntnisse hält das TAB eine entscheidende Senkung der Hürden derzeit für wenig wahrscheinlich – und empfiehlt trotzdem Monitoring und vorsorgende Maßnahmen.
Als Handlungsoption nennt der Bericht unter anderem, öffentliche Forschungsförderung an den Bezug synthetischer Nukleinsäuren bei Anbietern mit Sequenz- und Kundenscreening zu knüpfen. Höchst nennt das einen „klaren Vorschlag“. Im Text steht die Formulierung im Konjunktiv als Option: Förderer „könnten“ entsprechende Auflagen umsetzen; Deutschland „könnte“ sich in der EU dafür einsetzen.
Auf Höchsts mündliche Frage 48 antwortete Parlamentarischer Staatssekretär Matthias Hauer am 14. Oktober 2026 (Plenarprotokoll 21/101): Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt habe die Empfehlungen „zur Kenntnis genommen“ und „prüft diese“. Derzeit mache das BMFTR Zuwendungsempfängern „keine spezifischen Vorgaben“ zum Bezug synthetisierter Nukleinsäuren bei bestimmten Anbietern. Weiter heißt es: Zuwendungsempfänger seien grundsätzlich zur Einhaltung einschlägiger Vorgaben zu Arbeitsschutz und Biosicherheit verpflichtet. Höchst lässt diesen Satz in ihrem Post weg und schließt: „Die Gefahr ist bekannt, die Lösung liegt auf dem Tisch, und die Regierung tut nichts.“
Zur EU-Lage schreibt Höchst, Screening sei „noch gar nicht verhandelt“ worden. Laut Hauer wurden die Verhandlungen der Mitgliedstaaten zum EU Biotech Act I in der Ratsarbeitsgruppe für Arzneimittel und Medizinprodukte im Juli 2026 unter irischer Ratspräsidentschaft aufgenommen. Regelungen zum Sequenzscreening stünden in Kapitel VIII des Verordnungsentwurfs – und dieses Kapitel sei „noch nicht Gegenstand der Verhandlungen“ gewesen. Der Entwurf selbst enthält also bereits Screening-Regeln; verhandelt wurde dieses Kapitel laut Bundesregierung bislang nicht.
Höchst fordert Fördergeld nur noch bei geprüften Anbietern, „jetzt, nicht irgendwann“. Ob das Ministerium aus dem Prüfauftrag eine Frist und eine Auflage macht, steht offen – parallel zur Debatte über staatlichen Zugriff auf Forschung und Technik, wie bereits bei der Wuhan-Förderaffäre und bei KI-Systemen, die sich ihre Belege selbst basteln.



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