Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der verbale und nonverbale sexuelle Belästigung neu unter Strafe stellen soll. Geplant ist ein neuer § 184i Absatz 2 StGB: Wer eine Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt und diese geeignet ist, einzuschüchtern oder zu bedrängen, soll mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht werden. Zusätzlich sieht der Entwurf längere Verjährungsfristen und höhere Mindeststrafen für Vergewaltigung und gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe vor. Es handelt sich um einen Entwurf zur Verbändeanhörung bis zum 30. November 2026, nicht um geltendes Recht.
Politisch steht das Catcalling im Vordergrund. Die Pressebotschaft dreht sich um Worte und Gesten auf der Straße. Die Zahlen zur schweren Sexualgewalt erzählen eine andere Geschichte.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 erfasste das BKA 14.454 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge. Das sind 1.134 Fälle mehr als 2024, ein Plus von 8,5 Prozent. Ermittelt wurden 12.306 Tatverdächtige. Davon waren 7.573 Deutsche und 4.733 Nichtdeutsche. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag damit bei 38,5 Prozent. Unter ihnen zählte das BKA 1.380 Zuwanderer im engeren Sinne der PKS-Aufenthaltsanlässe.
Bei sogenannten Gruppenvergewaltigungen – in der PKS als Vergewaltigung mit mehreren Tatverdächtigen ausgewertet – meldete die Bundesregierung für 2025 751 Fälle. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger betrug 53 Prozent. 2024 waren es laut Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/1054 788 Fälle und ein Anteil von 51 Prozent. Unter den Tatverdächtigen 2025 führten nach Deutschland (509) Syrien (110), Afghanistan (64), Irak (46) und die Türkei (44).
Das BKA-Lagebild zu Straftaten gegen Frauen 2024 zählt 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten und 308 getötete Mädchen und Frauen. 328 Mädchen und Frauen wurden als Opfer vollendeter Tötungsdelikte erfasst. Eine bundeseinheitliche Femizid-Statistik führt das BKA nicht, weil die PKS keine Tatmotivation speichert. Die Opferzahlen stehen trotzdem.
Hubigs Entwurf erhöht zwar die Mindeststrafe für gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung auf fünf Jahre. Das ändert nichts an der Priorität der Öffentlichkeitsarbeit: Neue Strafbarkeit für Worte und Gesten, während die schwere Sexualgewalt weiter steigt und nichtdeutsche Tatverdächtige bei Gruppenvergewaltigungen die Mehrheit stellen. Die Redaktion sieht darin eine Ablenkung. Wer Catcalling zum Leitmotiv macht, verschiebt den Blick von Vergewaltigung, Gruppenvergewaltigung und Frauenmorden – und von einer Täterstruktur, die ohne Zuwanderung so nicht zu erklären ist. Das ist keine Aussage über alle Migranten. Es ist die Lesart der amtlichen Tatverdächtigenzahlen.
F-NEWS hat die Lücke zwischen Rhetorik und Realität schon bei verlorenen Gruppenvergewaltigungen und beim Fall Gnarrenburg beschrieben. Der neue Entwurf liefert dafür frisches Material.



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