Milliarden für Masken versenkt: Spahn bleibt ohne Untreue-Ermittlungen

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Rechtsanwältin Karin Adrian wirft der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in einer bei KRiStA veröffentlichten Einschätzung vor, die Maskenbeschaffung unter Jens Spahn strafrechtlich nicht ausreichend zu prüfen. Der Beitrag vom 6. November 2026 kritisiert insbesondere, dass mögliche Versäumnisse bei der späteren Schadensbegrenzung keine Ermittlungen ausgelöst hätten.

Die gemeinsam mit weiteren Unterzeichnern erstattete Strafanzeige betrifft den Verdacht der Untreue. Im wiedergegebenen Bescheid vom 21. September 2026 lehnt die Generalstaatsanwaltschaft die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen ab. Sie sieht keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat. Es handelt sich nicht um eine neue Entscheidung vom November.

Das finanzielle Ausmaß dokumentiert der Bundesrechnungshof. Seine Stellungnahme vom 12. Dezember 2025 nennt 5,9 Milliarden Euro für 5,8 Milliarden Schutzmasken. Mehr als 3,4 Milliarden Masken waren vernichtet oder zur Vernichtung vorgesehen. Die Verwaltung der Überbeschaffung kostete bis Ende 2024 weitere 517 Millionen Euro. Über die teure Vernichtung ungenutzter Masken hat F-News bereits berichtet.

Die Behörde begründet ihre Entscheidung mit den hohen Anforderungen an eine strafbare Untreue: Nicht jede unwirtschaftliche Entscheidung sei ein schwerwiegender Pflichtverstoß; außerdem fehlten ausreichende Anhaltspunkte für vorsätzliches Handeln.

Im Zentrum der Kritik steht die spätere Schadensbegrenzung: Die Verantwortung ende nicht mit der ursprünglichen Bestellung. Nach erkannten Problemen hätten weitere Schäden begrenzt werden müssen. Der Sudhof-Bericht vom Januar 2025 dokumentiert: Beim EMIX-Vergleich vom 18. Mai 2020 verzichtete das Ministerium für rund 86,8 Millionen gelieferte Masken auf Rechte. Mögliche Regressansprüche gegen Fiege wurden nicht weiterverfolgt; die Entscheidungsgründe blieben anhand der untersuchten Unterlagen unklar.

Diese Vorgänge seien konkrete Ansatzpunkte für Ermittlungen, nicht bloß nachträgliche Kritik an Krisenentscheidungen. Die Autorin fordert eine Prüfung, ob Spahn seine Vermögensbetreuungspflichten auch durch unterlassene Schadensbegrenzung verletzt haben könnte.

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