Seit dem 13. März 2026 absolviert Thomas Krebs nach eigenen Angaben anstandslos alle C-Stufen-Lockerungen im Bezirkskrankenhaus Lohr am Main – inklusive Aufenthalten bei den Eltern. Zur Anhörung über die Fortdauer seiner Unterbringung am 30. November 2026 soll er nach seiner Darstellung dennoch unter Polizeibegleitung und in Fesseln vorgeführt werden. Das berichtet Pressecop24 unter Berufung auf ein Schreiben des Betroffenen.
Krebs, ehemaliger Polizeibeamter, sitzt seit Januar 2020 im Maßregelvollzug der Rupert-Mayer-Klinik (BKH Lohr) nach § 63 StGB. Im Januar 2027 wären es sieben Jahre. Nach § 67d Abs. 6 StGB ist die Fortdauer einer solchen Unterbringung nach sechs Jahren in der Regel nicht mehr verhältnismäßig, sofern nicht weiterhin eine konkrete Gefahr erheblicher Straftaten besteht. Die Staatsanwaltschaft – Pressecop24 nennt teils Würzburg, Krebs in einem Video vom 17. Oktober 2026 Aschaffenburg – hat laut denselben Berichten Fortdauer beantragt.
Am 21. Oktober 2026 sei ihm von einer Klinikmitarbeiterin mitgeteilt worden, die Polizei werde ihn gefesselt zum Termin bringen. Krebs bat schriftlich, das Gericht zu fragen, ob das nötig sei, verwies auf seine beanstandungsfreien Lockerungen und auf gesundheitliche Risiken (AION). Ob das Landgericht Würzburg eine Fesselung tatsächlich angeordnet hat, geht aus dem bei Pressecop24 wiedergegebenen Brief nicht hervor.
Parallel verlangt Krebs mit Antrag vom 18./20. Oktober 2026 nach § 109 und § 115 Abs. 3 StVollzG die gerichtliche Prüfung früherer Fixierungen, Isolierungen und Zwangsmedikation sowie ein unabhängiges fachpsychiatrisches Gutachten. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden. Pressecop24 und Krebs schildern über Jahre hinweg zahlreiche gerichtliche Streitigkeiten um Lockerungen und Akten – die Vorwürfe geben deren Darstellung wieder, nicht festgestelltes Behördenversagen.
Zuletzt rechnete Krebs am 1. November 2026 in einer Stellungnahme vor, in der Klinik-Großküche für rund 1,80 Euro die Stunde gearbeitet zu haben: etwa 150 Stunden für 270 Euro im Monat. Auch das ist bislang nur seine und die Pressecop24-Darstellung. Die Anhörung am 30. November 2026 entscheidet über die weitere Unterbringung – und darüber, ob ein Patient mit monatelangen C-Lockerungen gefesselt erscheinen muss.



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