Eine neue IGES-Studie im Auftrag der INSM projiziert den Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung von heute 42,8 Prozent auf 48,8 Prozent im Jahr 2035 – und schon 2028 auf 45,4 Prozent. Die einstige Zielmarke von 40 Prozent ist damit Geschichte. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen nähern sich der Hälfte des beitragspflichtigen Bruttolohns.
Die geplanten Reformen bremsen kaum: Mit Vorhaben in Gesundheit und Pflege plus Rentenreform nach Empfehlungen der Alterssicherungskommission, aber ohne Kapitalrente, liegt der Satz 2035 bei 47,5 Prozent – nur 1,3 Punkte unter dem Basisszenario. Kommt die empfohlene Kapitalrente hinzu (ab 2028 zwei weitere Rentenbeitragspunkte über vier Jahre), steigt der Gesamtbeitrag sogar auf 49,3 Prozent. Entlastung durch den Kapitalstock wird erst nach 2035 erwartet.
Treiber: Rentenversicherung von 18,6 auf 20,9 Prozent, spätestens 2028 knapp 20 Prozent. Arbeitslosenversicherung von 2,6 auf 4,4 Prozent – Plus 67 Prozent; die BA erwartet für 2026 ein Defizit von knapp 9 Milliarden Euro, Schuldenstand rund 10 Milliarden bis Jahresende. Krankenversicherung von 17,7 auf 18,8 Prozent trotz Beitragssatzstabilisierungsgesetz; bei starkem Ausgabenwachstum 2027 droht trotz Gesetz eine Lücke von 3,2 Milliarden Euro. Pflegeversicherung von 3,9 auf 4,8 Prozent; Pflegebedürftige von 5,9 Millionen (2025) auf 8,3 Millionen (2035). Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz deckt den Bedarf 2027 nicht: Lücke rund 1,3 Milliarden Euro. Ungünstiges Szenario: knapp 52 Prozent Gesamtbeitrag 2035, günstiges ohne weitere Reformen 46,6 Prozent.
INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben nennt die Prognose ein Alarmsignal und fordert Strukturreformen: steigendes Renteneintrittsalter mit der Lebenserwartung, mehr Kapitaldeckung aus Einsparungen im Umlagesystem statt höherer Beiträge, mehr Eigenverantwortung in Gesundheit und Pflege. Die 40 Prozent müssten wieder Ziel sein.
Doch auch 40 Prozent sind viel zu viel. Im Mittelalter verlangte selbst die Kirche nur den Zehnten. Heute fließt bald fast die Hälfte des beitragspflichtigen Lohns allein in die Sozialkassen, die Steuern noch gar nicht eingerechnet.



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