Stand: 24. September 2026. Mehrere Bewerber der AfD sind innerhalb kurzer Zeit von kommunalen Wahlen ausgeschlossen worden. Wahlausschüsse bezweifeln ihre Verfassungstreue oder berufen sich auf formale und beamtenrechtliche Anforderungen. Diese Übersicht dokumentiert die bekannten Fälle, die vorgebrachten Begründungen und den weiteren Verlauf.
Besondere Aufmerksamkeit erregten die Vorgänge in Niedersachsen. Dort wurden mehrere AfD-Kandidaten von Wahlausschüssen gestoppt. F-NEWS fasste die Entwicklung zunächst unter dem Titel „Drei AfD-Kandidaten gestoppt, vierter Fall offen“ zusammen. Inzwischen ist auch der damals noch offene Fall Stephan Bothe entschieden.
In Friesland traf es Martin Sichert. Der Wahlausschuss ließ ihn nicht als Kandidaten für die Landratswahl antreten. Im Zentrum stand die Frage, ob er die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Der vollständige Vorgang ist im F-NEWS-Bericht über den Ausschluss von Martin Sichert dokumentiert.
Der Fall Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg nahm dagegen eine andere Wendung. Der Wahlausschuss hatte ihre Kandidatur zunächst gestoppt und eine Prüfung verlangt. Nach der Stellungnahme der Kommunalaufsicht wurde Goes am 29. Juli in einem zweiten Anlauf einstimmig zugelassen. Nach Einschätzung des Landkreises reichten die vorliegenden Anhaltspunkte nicht für eine belastbare negative Prognose ihrer Verfassungstreue. Der ursprüngliche F-NEWS-Bericht muss deshalb mit diesem Ausgang gelesen werden: Aus der angekündigten Überprüfung wurde in diesem Fall kein endgültiger Wahlausschluss.
Auch Justin Vogel durfte in Herzberg nicht als Bürgermeisterkandidat antreten. Nach der im Ausschuss vorgebrachten Begründung spielten seine Funktionen in der Alternative für Deutschland und der Generation Deutschland eine zentrale Rolle. Die Entscheidung fiel einstimmig. F-NEWS dokumentierte den Fall unter „Wahlausschuss stoppt Justin Vogel“.
Der vierte tatsächlich ausgeschlossene AfD-Bewerber war Thorsten Moriße. Der niedersächsische Landtagsabgeordnete wollte Oberbürgermeister von Wilhelmshaven werden. Auch ihm verweigerte der Wahlausschuss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue die Zulassung. Sein Eilantrag blieb vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg erfolglos.
Am 29. Juli traf der Kreiswahlausschuss auch die endgültige Entscheidung über Stephan Bothe. Der Landtagsabgeordnete und stellvertretende AfD-Landesvorsitzende wurde nicht zur Landratswahl im Landkreis Lüneburg zugelassen. Zuvor hatte das niedersächsische Innenministerium unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes erklärt, Bothe biete nicht die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. F-NEWS hat den Beitrag über den Fall Bothe mit der neuen Entscheidung aktualisiert.
Am 18. August lehnten die Verwaltungsgerichte Oldenburg und Lüneburg die Eilanträge von Martin Sichert und Stephan Bothe ab. Beide blieben damit von den Wahlzetteln für die Landratswahlen am 13. September ausgeschlossen. F-NEWS berichtete über die Entscheidungen unter „Erst nach der Wahl zählt der Rechtsstaat“.
Am 4. September wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht auch die Beschwerden von Sichert, Bothe und Vogel zurück. Das Gericht entschied damit nicht abschließend, ob ihre Ausschlüsse rechtmäßig waren. Es verwies die Bewerber vielmehr auf das Wahlprüfungsverfahren nach der Abstimmung. Moriße zog seinen Eilantrag nicht bis zum Oberverwaltungsgericht weiter. Damit fehlten am 13. September alle vier Namen auf den Stimmzetteln.
Die Kommunalwahl fand ohne Stephan Bothe, Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel statt. Einen Tag später kündigte die AfD an, die vier Wahlen anzufechten. Landesvorstandsmitglied Peer Lilienthal erklärte, die Partei rechne in allen vier Fällen mit Wiederholungswahlen. Ob Gerichte die Abstimmungen tatsächlich für ungültig erklären, ist offen.
Besonders weit geht die Ankündigung Bothes. Er will die Landratswahl im Landkreis Lüneburg anfechten und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das nachträgliche Verfahren wird damit zum Test dafür, ob Wahlausschüsse Kandidaten einer nicht verbotenen Partei auf Grundlage von Verfassungsschutzangaben von einer Wahl fernhalten durften.
Damit hat sich genau das Zeitproblem verwirklicht, vor dem Kritiker gewarnt hatten. Ein Kandidat kann zwar weiter in der Hauptsache um Rechtsschutz kämpfen, die konkrete Wahl findet jedoch ohne ihn statt. Selbst ein späterer Erfolg vor Gericht könnte die verlorene Teilnahme nicht zurückholen.
Ein Ausschluss ist nicht automatisch rechtswidrig. Wahlgesetze und kommunale Vorschriften enthalten Voraussetzungen, die für alle Bewerber gelten. Entscheidend ist jedoch, ob diese Maßstäbe einheitlich, nachvollziehbar und mit belastbaren Tatsachen angewandt werden. Die bloße Mitgliedschaft oder Funktion in einer nicht verbotenen Partei darf nicht stillschweigend an die Stelle einer individuellen Prüfung treten.
Die Fälle können vor Gerichten landen und dort korrigiert oder bestätigt werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt politisch dennoch ein Schaden: Wird ein Kandidat kurz vor einer Wahl ausgeschlossen, kann schon der Zeitablauf die Teilnahme faktisch unmöglich machen. Eine spätere juristische Rehabilitierung ersetzt dann keine verlorene Wahlchance.
Diese Übersicht wird bei weiteren Entscheidungen, Gerichtsverfahren und neuen Kandidatenausschlüssen aktualisiert. F-NEWS trennt dabei zwischen bestätigten Tatsachen, den offiziellen Begründungen der Wahlausschüsse und der politischen Bewertung. Gerade wenn eine Opposition nicht verboten ist, darf ihre Ausschaltung nicht auf dem Verwaltungsweg zur neuen Normalität werden.






