GBA meldet Festnahme eines weiteren Hammerbande-Mitglieds

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Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstagabend in Hannover Rexhino A. festnehmen lassen. Der albanische Staatsangehörige hatte sich zuvor bei einer Polizeidienststelle gemeldet. Grundlage war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2025.

Dem Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Haftbefehl stützt sich auf den Verdacht, dass Rexhino A. im Februar 2023 einer militanten linksextremistischen Gruppe um Johann G. beigetreten sei. Die Gruppe wird in der öffentlichen Berichterstattung als „Hammerbande“ bezeichnet. Über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs nach der Vorführung am heutigen Freitag.

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft verübten Mitglieder der Vereinigung vom 9. bis 11. Februar 2023 in Budapest Angriffe auf Menschen, die sie dem rechten Spektrum zuordneten. Anlass war der sogenannte „Tag der Ehre“, zu dem Rechtsextremisten aus mehreren Ländern nach Ungarn reisen. Die Ermittler werfen Rexhino A. vor, am frühen Morgen des 11. Februar gemeinsam mit weiteren Gruppenmitgliedern zwei Personen angegriffen zu haben.

Dabei sollen die Angreifer Pfefferspray, Schlagstöcke und einen Hammer eingesetzt haben. Eines der Opfer habe mindestens 15 Schläge erhalten, überwiegend gegen den Kopf. Das sind die Vorwürfe aus dem Haftbefehl. Ein Gericht hat über die Schuld des Beschuldigten noch nicht entschieden.

Der Fall gehört zum größeren Budapest-Komplex, in dem die Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Mitglieder einer militanten linksextremistischen Vereinigung ermittelt. F-NEWS berichtete bereits über die Freilassung von Lina E. aus der Beugehaft und die Abschaltung des Antifa-Netzwerks NoBlogs.

Mit Rexhino A. gibt es nun eine weitere Festnahme in dem Verfahren. Dass er sich selbst bei der Polizei meldete, ändert nichts am Vorwurf im Haftbefehl. Ob der Beschuldigte in Untersuchungshaft kommt und wie das Verfahren weitergeht, entscheidet die Justiz.

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