Die verurteilte Linksextremistin Lina E. ist wieder auf freiem Fuß. Das Bundesverfassungsgericht hat den Vollzug ihrer Beugehaft mit einer einstweiligen Anordnung ausgesetzt. Die Entscheidung vom 23. September trägt das Aktenzeichen 2 BvR 1681/26.
Die Freilassung ist allerdings keine abschließende Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde. Karlsruhe hat zunächst nur angeordnet, dass Lina E. bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht weiter in Beugehaft bleiben muss. Die einstweilige Anordnung gilt längstens sechs Monate.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte Ende Juni sechs Monate Beugehaft verhängt, weil Lina E. im laufenden Antifa-Ost-Prozess als Zeugin die Aussage verweigerte. Zusätzlich wurde ein Ordnungsgeld von 750 Euro festgesetzt. Die Haft sollte sie dazu bringen, zu Taten auszusagen, wegen derer sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war.
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Maßnahme im August. Lina E. könne sich nach Auffassung der Bundesrichter nicht pauschal auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Ihr Anwalt zog daraufhin nach Karlsruhe.
Die Verteidigung argumentiert, Lina E. dürfe nicht zu Aussagen gezwungen werden, durch die sie sich selbst einer weiteren Strafverfolgung aussetzen könnte. Nach Darstellung ihrer Anwälte hält das Bundesverfassungsgericht es zumindest für möglich, dass die Fachgerichte die Selbstbelastungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt haben. Genau diese Frage soll nun im Verfassungsbeschwerdeverfahren geprüft werden.
Lina E. saß rund zweieinhalb Monate in Beugehaft. Erst Ende Mai war sie vorzeitig aus der regulären Strafhaft entlassen worden. Das Oberlandesgericht Dresden hatte sie 2023 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und mehrerer gefährlicher Körperverletzungen zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Nach den Feststellungen der Richter war sie an teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Angehörige der rechten Szene beteiligt.
Die erneute Freilassung ändert an dieser rechtskräftigen Verurteilung nichts. Sie bedeutet auch nicht, dass die Anordnung der Beugehaft endgültig verfassungswidrig war. Fest steht nur, dass Karlsruhe den weiteren Freiheitsentzug bis zur Klärung der offenen Grundrechtsfragen gestoppt hat.
In Teilen der linken Szene wird Lina E. weiterhin wie eine politische Symbolfigur behandelt. Selbst die Besetzung öffentlich-rechtlicher Kontrollgremien wird inzwischen von dieser Solidarität überschattet. F-News berichtete über die Kontroverse um eine Aktivistin im neuen SWR-Rundfunkrat, die öffentlich Solidarität mit Lina E. bekundet haben soll.
Für die Opfer der damaligen Hammerangriffe bleibt ein bitterer Eindruck. Eine rechtskräftig verurteilte Gewalttäterin verweigert im nächsten Verfahren die Aussage und verlässt nun erneut das Gefängnis. Rechtsstaatlich ist die vorläufige Prüfung durch Karlsruhe geboten. Politisch bleibt die Verklärung Lina E.s durch ihr Unterstützerumfeld trotzdem unerträglich.
Quellen: MDR und Beck aktuell







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