Zweimal freigesprochen und trotzdem kein Ende. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg hat am 30. Oktober 2026 den Freispruch eines 36-jährigen Bundeswehr-Oberleutnants aufgehoben. Der Soldat hatte Anfang 2022 die Corona-Impfung verweigert und war wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt. Verurteilt wurde er damit nicht. Der Fall geht zurück an das Landgericht Schweinfurt.
Laut Anklage kam der Offizier im Januar 2022 als Lehrgangsteilnehmer an die Infanterieschule in Hammelburg. Weil er sich dort nicht gegen Covid-19 impfen ließ und keine medizinischen Gründe gegen die Impfung vorlagen, schickte man ihn in die Heimatkompanie auch dort blieb er bei seiner Weigerung. Damals galt bei der Bundeswehr die sogenannte Duldungspflicht; das Verteidigungsministerium hob sie erst im Mai 2024 auf. Bundesweit waren zuvor mehrere Soldaten wegen verweigerter Corona-Impfung zu Geldstrafen verurteilt worden, wie etwa der Bericht zweier Ex-Soldaten über den Impfdruck bei der Truppe zeigt.
Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach den Angeklagten im September 2023 frei, unter anderem mit Verweis auf sinkende Infektionszahlen und bekannte Nebenwirkungen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Im Januar 2024 folgte der Freispruch vor dem Landgericht Schweinfurt, diesmal mit anderer Begründung: Der Soldat habe sich auf die Freiheit des Gewissens berufen dürfen. Erneut Revision – diesmal zum Bayerischen Obersten Landesgericht.
Der Senat in Bamberg sah einen Mangel im Schweinfurter Urteil. Die Interessen des Angeklagten hätten gegen die staatlichen Interessen am Schutz der Truppe und an der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte abgewogen werden müssen. Streitkräfte arbeiteten eng zusammen, das Infektionsrisiko sei erhöht, die Wehrfähigkeit habe verfassungsrechtlichen Rang, so der Vorsitzende. Wann eine andere Strafkammer in Schweinfurt neu verhandelt, steht noch nicht fest.
Der Soldat selbst betonte vor Gericht, er habe gewissenstreu gehandelt und mit der Impfung in den „Bauplan Gottes“ eingegriffen gesehen. Nach Angaben seines Anwalts darf er seither keine Kaserne mehr betreten, keine Uniform tragen und erhält nur die Hälfte seiner Bezüge. Ob Gewissen oder Gehorsam am Ende den Ausschlag gibt, muss das Landgericht nun erneut klären.



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