Die Niederlande haben in den vergangenen zehn Jahren rund 70 Menschen offiziell als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft. Trotzdem befindet sich ein Teil von ihnen weiterhin im Land. Abschiebungen scheitern, Herkunftsstaaten verweigern die Aufnahme und die Behörden können nicht einmal beziffern, wie viele der Betroffenen inzwischen wieder auf freiem Fuß sind.
Verurteilte Terroristen und Syrien-Rückkehrer
Die Zahlen stammen von der niederländischen Einwanderungsbehörde IND und wurden auf Anfrage der Sendung Nieuwsuur veröffentlicht. Bei den Betroffenen handelt es sich überwiegend um Personen, die in den Niederlanden wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden. Hinzu kommen Syrien-Rückkehrer und ein russischer Staatsangehöriger, dem der Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen des Chipmaschinenherstellers ASML vorgeworfen wird.
Nieuwsuur konnte mehr als 40 der ungefähr 70 Fälle anhand veröffentlichter Bescheide und Gerichtsentscheidungen nachvollziehen. Alle ermittelten Betroffenen besitzen eine ausländische oder eine doppelte Staatsangehörigkeit. Doppelstaatlern kann die niederländische Staatsangehörigkeit entzogen werden. Anschließend wird ein Einreiseverbot von bis zu 20 Jahren verhängt.
Auf dem Papier ausgewiesen, tatsächlich noch im Land
Das klingt entschlossen, endet aber häufig beim Behördenbescheid. Das Justizministerium nennt keine Zahl der tatsächlich vollzogenen Ausreisen. Fachleute und Anwälte kennen laut Nieuwsuur nur wenige Fälle, in denen Personen mit dem maximalen Einreiseverbot die Niederlande wirklich verlassen haben. Justizminister David van Weel räumte bereits bei einer Beratung im niederländischen Parlament ein, dass eine Ausreise in vielen Fällen nicht durchgesetzt werden könne.
Herkunftsländer verweigern die Rücknahme oder stellen die erforderlichen Reisedokumente nicht aus. Die Betroffenen bleiben dann illegal in den Niederlanden. Ein Teil sitzt noch in Haft. Wie viele bereits entlassen wurden, weiß das Ministerium nach eigenen Angaben nicht.
Damit produziert der Staat einen absurden Zustand. Er erklärt Menschen zur Gefahr für die nationale Sicherheit, nimmt ihnen das Aufenthaltsrecht und verliert anschließend den Zugriff. Ohne regulären Aufenthaltsstatus entfallen Möglichkeiten der Bewährungskontrolle. Einige der Betroffenen besitzen keinen festen Wohnsitz und sind für die Behörden schwerer zu überwachen.
Weitere Hochrisikofälle vor der Entlassung
Die niederländische Behörde zur Terrorismusbekämpfung NCTV warnt, dass in den kommenden Jahren weitere verurteilte Hochrisikofälle freikommen. Dadurch könne die terroristische Bedrohung steigen. Aus einem vermeintlich harten Einreiseverbot wird damit ein Sicherheitsrisiko im eigenen Land.
Gerichte haben einzelne Entscheidungen aufgehoben, weil die behauptete Gefahr nicht ausreichend begründet oder der Entzug der Staatsangehörigkeit rechtlich beanstandet wurde. Das erklärt jedoch nicht das grundsätzliche Vollzugsversagen in den übrigen Fällen. Wer rechtskräftig als Gefahr für die nationale Sicherheit gilt, darf nicht jahrelang in einem Schwebezustand verschwinden.
F-NEWS berichtete bereits über einen 18-jährigen Syrer mit 114 Polizeiregistrierungen, dessen Familie dennoch in die Niederlande nachziehen sollte. Auch der neue Fall zeigt, wie weit Ankündigung und Durchsetzung in der niederländischen Migrationspolitik auseinanderliegen.







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