AfD trifft fast zwei Drittel der erfassten Gewalt gegen Parteivertreter

|

|

Die AfD ist unter den im Bundestag vertretenen Parteien am häufigsten von den erfassten Straftaten gegen Mitglieder und Einrichtungen betroffen. Besonders deutlich fällt die Bilanz bei Gewalt aus. Zwölf von insgesamt 19 gemeldeten Gewaltdelikten gegen Parteirepräsentanten oder Parteimitglieder im ersten Halbjahr 2026 richteten sich gegen die AfD. Neun dieser zwölf Fälle ordnet die Bundesregierung dem Bereich politisch motivierter Kriminalität von links zu. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Damit entfielen nach diesen vorläufigen Zahlen knapp zwei Drittel der Gewaltdelikte auf die AfD. Fünf Fälle betrafen Die Linke, zwei die Grünen. Für CDU, CSU und SPD weist diese Tabelle jeweils null Fälle aus. Wer über Gewalt gegen Politiker spricht, kommt an diesem Befund nicht vorbei. Die Opfer lassen sich nicht danach aussortieren, ob ihre Partei politisch genehm ist.

Bei sämtlichen erfassten Straftaten gegen Parteirepräsentanten und Mitglieder liegt die AfD ebenfalls vorn. Von insgesamt 499 gemeldeten Fällen entfielen 193 auf sie. Die CDU folgt mit 121 Fällen, die Grünen mit 63 und die SPD mit 61. Für Die Linke nennt die Antwort 32 Fälle, für die CSU 20. Die Bundestagsmeldung zur Antwort fasst diese Zahlen zusammen.

Diese Gesamtzahlen sind keine Statistik ausschließlich körperlicher Angriffe. Sie umfassen unterschiedliche Straftaten, darunter Äußerungsdelikte. Davon wurden insgesamt 253 erfasst, bei der AfD 94. Wer aus 193 Straftaten gegen AfD-Repräsentanten 193 Gewalttaten macht, würde die Antwort falsch wiedergeben. Der tatsächliche Gewaltanteil ist separat ausgewiesen und für sich genommen deutlich genug.

Auch bei Parteigebäuden und Einrichtungen steht die AfD an erster Stelle. Von insgesamt 132 gemeldeten Straftaten betrafen 38 die AfD, 25 die CDU, 24 Die Linke, 19 die SPD, 18 die Grünen und zwei die CSU. Von den 38 Fällen gegen AfD-Einrichtungen wurden 33 politisch links eingeordnet. Das sind rund 87 Prozent. In 34 AfD-Fällen ging es um Sachbeschädigungen. Brandstiftungs- und Sprengstoffdelikte weist die Antwort für die abgefragten Parteieinrichtungen im Berichtszeitraum nicht aus.

Bei Straftaten gegen Wahlplakate ergibt sich dasselbe Bild an der Spitze. Die Antwort nennt insgesamt 2.677 Fälle. Unter den aufgeführten Bundestagsparteien entfielen 730 auf die AfD, 447 auf die Grünen, 283 auf die CDU, 226 auf die SPD, 183 auf Die Linke und 64 auf die CSU. Bei den AfD-Plakaten wurden 133 Fälle politisch links eingeordnet. Der weitaus größere Teil, 594 Fälle, steht unter sonstiger Zuordnung. Daraus lässt sich keine pauschale Zuschreibung aller beschädigten oder angegriffenen AfD-Plakate an linke Täter ableiten.

Bemerkenswert ist die Antwort auf die Frage nach organisierter Einschüchterung. Der Bundesregierung lägen aktuell keine Erkenntnisse über systematische, organisierte Formen der Einschüchterung oder Bedrohung durch bestimmte Organisationen oder Szenen zum Nachteil der AfD und ihrer potenziellen Wähler vor. Das ist keine Entwarnung für die Betroffenen. Es bedeutet zunächst, dass die Regierung einen solchen organisatorischen Zusammenhang nach ihrem Erkenntnisstand nicht belegen kann. Die aufgeführten Straftaten verschwinden dadurch nicht.

F-NEWS hatte bereits über die Zahlen zu Angriffen auf Parteien im Jahr 2025 berichtet. Die neue Antwort beruht auf dem kriminalpolizeilichen Meldedienst für politisch motivierte Kriminalität. Abgefragt wurden die Daten am 24. August für das erste Halbjahr 2026. Nachmeldungen und Änderungen sind möglich. Weil ein Fall mehreren Angriffszielen zugeordnet werden kann, dürfen die Zahlen für Mitglieder, Einrichtungen und Wahlplakate nicht zu einer vermeintlichen Gesamtzahl addiert werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Entdecke mehr von F-NEWS

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen