Der Ahriman-Verlag hat seinen Rechtsstreit gegen das Onlineportal „perspektive“ vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gewonnen. Wie der Verlag in einer F-NEWS vorliegenden Pressemitteilung erklärt, gab das Gericht seiner Unterlassungsklage gegen den presserechtlich Verantwortlichen Timm Opitz statt. Der Satz, Ahriman veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“, darf demnach nicht mehr verbreitet werden.
Die Anschuldigung stand 2024 in einem Artikel von „perspektive“. Für Ahriman war sie kein harmloses Werturteil, sondern ein Angriff auf das gesamte Verlagsprogramm und auf die Autoren. Der Verlag verweist auf zahlreiche jüdische Autoren und auf antifaschistische Widerstandskämpfer in seinem Programm. Zu ihnen gehört Bernard Goldstein, der über den Warschauer Ghettoaufstand schrieb; das Geleitwort zu seinen Erinnerungen stammt von Beate Klarsfeld.
Das Landgericht Freiburg hatte die Klage im Oktober 2025 noch abgewiesen und die Aussage als Meinung geschützt. Ahriman sprach damals von einem „Schandurteil“ und legte Berufung ein. F-NEWS berichtete über die Verhandlung am 8. September im Verfahren 14 U 120/25. „Perspektive“ verteidigte den Vorwurf bis zuletzt als zulässige Meinungsäußerung.
Beim OLG verfing diese Verteidigung nach Darstellung des Verlags nicht. Die Vorsitzende Richterin habe in der Verhandlung eine tatsächliche Grundlage für einen so schweren Vorwurf verlangt und keine gefunden. „Perspektive“ habe entweder schlecht recherchiert oder die Behauptung ins Blaue hinein aufgestellt, gibt Ahriman die Richterin wieder. Der Verlag erklärt, sein Gegner habe in zwei Prozessjahren auf mehr als 20.000 Buchseiten keine einzige antisemitische Aussage vorlegen können.
Nach der Mitteilung trägt Opitz die Prozesskosten. Falls er die untersagte Behauptung erneut verbreitet, drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Das sind mögliche Folgen eines Verstoßes gegen ein zivilrechtliches Unterlassungsurteil, keine bereits verhängte Strafe. Entscheidend ist der Erfolg im Kern der Klage: Der pauschale Vorwurf gegen den Verlag soll nicht weiter als bloße Meinung durchgehen.
Ahriman sieht den Fall auch im Zusammenhang mit dem Versuch, Kritik an George Soros und anderen einflussreichen Akteuren als Antisemitismus zu kennzeichnen. Seine Vertreterin brachte die Position des Verlags vor Gericht auf die Formel: „Antiimperialismus ist nicht Antisemitismus!“ F-NEWS hatte über den Streit um eine Broschüre des Verfassungsschutzes zu antisemitischen Chiffren berichtet. Der jetzt gemeldete Urteilsspruch betrifft die konkrete Behauptung über die Bücher des Verlags.
Der Verlag dankt seinen Unterstützern, darunter dem früheren Leiter des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, Efraim Zuroff. Zugleich kritisiert er, dass der jahrelange Prozess in großen Medien kaum Beachtung gefunden habe. Einem Verlag öffentlich und wiederholt Antisemitismus in seinen Büchern anzuhängen, kann Autoren und Ruf schwer treffen. Wer das tut, muss es belegen können. Nach Ahrimans Darstellung ist „perspektive“ genau daran vor dem OLG gescheitert.







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