Peter Boehringer will die deutschen Goldreserven vollständig ins Land zurückholen. Ein X-Beitrag von Hartwig greift die Forderung des AfD-Abgeordneten jetzt erneut auf. Der parlamentarische Vorstoß stammt vom März: Den Antrag „Deutsches Staatsgold vollständig nach Deutschland holen“ beriet der Bundestag am 18. März 2026 und überwies ihn an den Finanzausschuss. Eine beschlossene Rückholung ist das nicht.
Die Größenordnung ist erheblich. Laut dem Jahresabschluss der Bundesbank für 2025 lagen zum Jahresende rund 1.710 Tonnen in Frankfurt, 1.236 Tonnen bei der Federal Reserve Bank of New York und 404 Tonnen bei der Bank of England. Von insgesamt rund 3.350 Tonnen befand sich damit knapp die Hälfte im Ausland. Der amerikanische Lagerort heißt New York, nicht Fort Knox.
Der Antrag mit Boehringer als erstem Antragsteller verlangt einen verbindlichen Zeitplan für die Rückführung und künftig ausschließlich deutsche Lagerorte. Hinzu kommen jährliche Berichte über Bestände, Barrennummern, Feingewichte und mögliche Transaktionen. Die Bundesregierung soll sich außerdem gegen eine Einbindung nationaler Goldreserven in europäische Haftungsmodelle stellen. Die AfD will damit auch die Möglichkeit einer späteren nationalen Währung mit teilweiser Golddeckung offenhalten.
Eine Rückverlagerung wäre kein Neuland. Zwischen 2013 und 2017 brachte die Bundesbank bereits 674 Tonnen nach Frankfurt: 300 aus New York und 374 aus Paris. Die Notenbank meldete den Abschluss 2017 und erklärte, bei Echtheit, Feingehalt und Gewicht seien keine Beanstandungen aufgetreten. Das damalige Konzept zielte jedoch nur darauf, etwa die Hälfte im Inland zu lagern.
Boehringers Vorstoß geht über die Transportfrage hinaus. Die Antragsteller bezweifeln, dass die veröffentlichten Angaben und bisherigen Kontrollen einen lückenlosen Nachweis exklusiver Eigentumsrechte liefern. Mögliche Mehrfachansprüche auf Barren führen sie als Risiko an; einen Beweis für fehlendes oder mehrfach verpfändetes deutsches Gold liefern sie damit nicht. Warum Verwahrung und durchsetzbarer Anspruch getrennt geprüft werden müssen, hat F-NEWS auch am Beispiel goldgedeckter Token erläutert.
Die Bundesbank begründete ihre Auslandslagerung mit dem schnellen Zugang zu internationalen Goldhandelsplätzen und Fremdwährungen. Dem steht das Argument gegenüber, eine strategische Reserve müsse gerade in politischen Krisen im eigenen Zugriff bleiben. Dass Zentralbankgold mehr ist als ein Bilanzposten, zeigt auch der F-NEWS-Bericht über Russlands Griff auf seine Goldreserven.
Für die Forderung nach Heimholung braucht es keine Geschichte über verschwundene Barren. Es genügt die nüchterne Abwägung zwischen Handelbarkeit im Ausland und unmittelbarer Verfügung im Inland. Wer Gold als letzte Reserve hält, muss erklären können, warum ausgerechnet diese Reserve zu einem erheblichen Teil hinter fremden Tresortüren liegen soll.
Beitrag von Hartwig zur Rückholung der deutschen Goldreserven








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