Ein hochrangiger Bundespolizist engagiert sich für eine linksgerichtete Anti-AfD-Initiative und führt ausgerechnet eine Dienstanschrift der Bundespolizei im Impressum. Damit verschwimmt die Grenze zwischen privatem politischen Aktivismus und staatlichem Amt auf eine Weise, die dringend dienstrechtlich geprüft werden muss.
Wie Apollo News berichtet, wird René Kexel auf der Internetseite der Initiative „M.U.T. für Höhn“ als verantwortliche Person genannt. Als Anschrift erscheint demnach die Adresse der Bundespolizeidirektion Koblenz in der Südallee 15–19. Kexel soll als hochrangiger Beamter bei der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Berlin-Brandenburg tätig sein.
„M.U.T. für Höhn“ steht für „Menschlichkeit, Umsicht, Toleranz“. Die Gruppe veranstaltet im Westerwald Demonstrationen und weitere Aktionen gegen die AfD und gegen das, was sie als Rechtsextremismus einordnet. Kexel trat dabei nicht nur als Name im Impressum auf. Bei einer Informationsveranstaltung im November 2025 wurde er öffentlich als Mitglied der Initiative zitiert. Rund 200 Besucher nahmen an dem gemeinsam mit „Demos e. V.“ organisierten Abend teil.
Bundesbeamte dürfen sich außerhalb des Dienstes politisch betätigen. Sie müssen dabei jedoch jene Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit ergeben. Die Bundesregierung verwies nach einer Kleinen Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier darauf, dass über einen möglichen Verstoß gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot die zuständige Behörde im Einzelfall entscheiden müsse.
Genau diese Prüfung ist jetzt fällig. Eine staatliche Dienstadresse ist keine Privatanschrift und keine Geschäftsstelle für parteipolitische Kampagnen. Wenn ein leitender Bundespolizist sie im Impressum einer Initiative verwendet, die gezielt gegen eine Oppositionspartei mobilisiert, entsteht mindestens der Eindruck, die Autorität einer Bundesbehörde werde für politische Zwecke in Anspruch genommen.
Münzenmaier spricht von einem „eklatanten Verstoß gegen das Neutralitätsgebot“ und fordert die Dienstaufsicht zum Handeln auf. Die Bundespolizei sollte offenlegen, ob die Nutzung der Dienstanschrift genehmigt war, ob dienstliche Mittel eingesetzt wurden und welche Konsequenzen der Vorgang hat. Wegsehen wäre hier selbst eine politische Aussage.







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