Corona-Impfschäden: Mehr als 1.100 Klagen auf staatliche Anerkennung offen

|

|

·

Nach einer Abfrage der Wochenzeitung Die Zeit sind an deutschen Sozialgerichten derzeit mindestens 1.159 Klagen wegen möglicher Corona-Impfschäden offen. Die Kläger hatten zuvor einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt und waren im Widerspruchsverfahren gescheitert.

Die meisten Verfahren liegen in Nordrhein-Westfalen (260), Bayern (178) und Hessen (154). Die Zeit hat Daten aus allen 16 Bundesländern eingeholt. Weitere 579 Widerspruchsverfahren laufen demnach noch bei den Behörden.

Seit 2021 stellten 15.226 Geimpfte einen Antrag auf Anerkennung. Bislang wurden nur 6,2 Prozent der Anträge anerkannt. Rund 2.500 Anträge sind noch in Bearbeitung. Die Zahlen stammen größtenteils aus der vergangenen Woche. Drei Länder meldeten den Stand zum 30. September beziehungsweise 31. Juli.

Ein Impfschaden liegt laut Bundesgesundheitsministerium vor, wenn jemand durch eine Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über übliche Impfreaktionen hinausgeht. Ob das im Einzelfall zutrifft und damit ein Entschädigungsanspruch besteht, entscheidet die zuständige Landesbehörde. Wer dort und im Widerspruch scheitert, kann vor das Sozialgericht ziehen.

Parallel dazu fordern manche Betroffene vor Zivilgerichten Schadenersatz von Herstellern. Das ist ein anderer Rechtsweg als die Verfahren an den Sozialgerichten. F-NEWS hat dazu unter anderem über die Todesfallmeldungen des Paul-Ehrlich-Instituts und über den Vorstoß für eine EU-Klinik für Impfgeschädigte berichtet.

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen räumte gegenüber der Zeit ein, dass lange Bearbeitungszeiten und Unsicherheit für ohnehin stark beeinträchtigte Antragsteller eine zusätzliche Belastung seien. Die Aufklärung sei nahezu in jedem Fall umfangreich und langwierig. Die wissenschaftliche Erkenntnislage zu Zusammenhängen zwischen Corona-Impfungen und einzelnen Krankheitsbildern sei noch lückenhaft.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert