Millionen fließen in staatlich geförderte Deradikalisierungsprogramme. Doch ausgerechnet die entscheidende Zahl kennt die Bundesregierung nicht: Wie viele Teilnehmer werden nach Abschluss einer solchen Maßnahme wieder extremistisch, polizeilich oder strafrechtlich auffällig?
Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion ist eindeutig. „Wie viele Personen nach Abschluss einer Deradikalisierungsmaßnahme wieder auffällig werden, wird nicht übergreifend erfasst“, schreibt die Bundesregierung. Diese eine Aussage entlarvt eine gewaltige Lücke in der staatlichen Erfolgskontrolle. Der Staat finanziert Programme, Beratungsstellen und Träger, kann aber nicht sagen, ob die vermeintlich Deradikalisierten später tatsächlich ungefährlich bleiben.
Die Fragesteller nehmen vor allem das Violence Prevention Network unter die Lupe. Nach ihren Angaben verfügte der Verein im Jahr 2024 über ein Gesamtbudget von 11,06 Millionen Euro. Im Jahresbericht werden 135 Fälle intensiver Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit genannt. Angaben zu Erfolgsquoten, Abbrüchen, Rückfällen oder langfristigen Verläufen fehlen nach Darstellung der Abgeordneten jedoch.
Dabei verweist die Bundesregierung selbst auf die vorgeschriebene Erfolgskontrolle nach der Bundeshaushaltsordnung. Sie soll Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit prüfen. Wie belastbar kann eine solche Kontrolle sein, wenn nicht einmal übergreifend festgehalten wird, wer nach dem Programm erneut auffällt? Wer nur Maßnahmen, Gespräche und abgeschlossene Fälle zählt, misst Beschäftigung. Ob daraus dauerhafte Sicherheit entsteht, bleibt offen.
Als Begründung erklärt die Regierung, eine Erfassung könne immer nur eine Momentaufnahme sein. Ausstiegsprozesse verliefen selten geradlinig, die Lebensumstände könnten sich ändern und eine spätere erneute Hinwendung zum Extremismus begünstigen. Gerade deshalb wäre eine langfristige Nachverfolgung entscheidend. Die Möglichkeit späterer Rückfälle ist kein Argument gegen die Erhebung, sondern der wichtigste Grund dafür.
Es geht dabei nicht nur um Islamisten. Das Violence Prevention Network unterhält eigene Fachbereiche für Islamismus und Rechtsextremismus. Die Bundesregierung räumt jedoch ein, dass ihr keine Aufteilung der 135 intensiv betreuten Fälle nach Extremismusbereichen vorliegt. Erfolgs-, Abbruch- und Rückfallquoten nach Phänomenbereichen kann sie ebenfalls nicht nennen. Bei Fragen zu konkreten Methoden, wissenschaftlichen Grundlagen und Studien zieht sie sich darauf zurück, keine Fragen zum Kenntnisstand Dritter zu beantworten.
Wie gefährlich eine falsche Sicherheit sein kann, zeigte zuletzt ein Fall aus Österreich. Ein Islamist hatte ein Deradikalisierungsprogramm abgeschlossen und schoss später in Istanbul auf Polizisten. Auch nach dem vereitelten Anschlag auf einen CSD setzte die Bundesregierung wieder auf neue Instrumente wie Fußfessel und Datennetz. Solche Reaktionen ersetzen keine ehrliche Bilanz bestehender Programme.
Die Antwort könnte erschreckend sein. Vielleicht zeigt eine belastbare Langzeitstatistik, dass ein Teil der Programme wirkt. Vielleicht würde sie aber auch offenlegen, dass manche Teilnehmer nur vorübergehend Ruhe geben, Maßnahmen abbrechen oder später erneut zur Gefahr werden. Solange der Bund die entscheidende Zahl nicht systematisch erfasst, bleibt beides Behauptung.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als Bundestagsdrucksache 21/8056 abrufbar. Auch der Pressedienst des Bundestages hebt die fehlende übergreifende Erfassung hervor. Wer Rückfälle nicht zählt, kann Erfolge behaupten, ohne die gefährlichste Gegenprobe bestehen zu müssen.







Schreibe einen Kommentar