Bundestag erklärt 15 Mbit zum ausreichenden Internet

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Deutschland redet über künstliche Intelligenz, digitale Behörden und eine moderne Wirtschaft. Gleichzeitig gelten 15 Megabit pro Sekunde im Download weiterhin als ausreichende Mindestversorgung. Der Digitalausschuss des Bundestages hat sich der Empfehlung der Bundesnetzagentur angeschlossen, die Werte nicht anzuheben.

Die Untergrenze liegt bei 15 Mbit/s im Download, 5 Mbit/s im Upload und einer Latenz von höchstens 150 Millisekunden in eine Richtung. Union, SPD, AfD und Grüne stimmten den Schlussfolgerungen des Prüfberichts zu. Die Linksfraktion enthielt sich. Das berichtet der Informationsdienst des Deutschen Bundestages.

Seit Dezember 2021 besitzt jeder Bürger einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit Sprachkommunikation und einem Internetzugang zu erschwinglichen Preisen. Kann ein Anbieter diese Grundversorgung nicht freiwillig liefern, darf ihn die Bundesnetzagentur dazu verpflichten. Doch ein Rechtsanspruch ist nur so viel wert wie der Standard, den der Staat dafür festlegt.

15 Mbit/s mögen für einfache Webseiten, E-Mails oder einen einzelnen Videostream ausreichen. Sobald mehrere Menschen gleichzeitig arbeiten, telefonieren, Daten sichern oder Aktualisierungen laden, ist die Grenze schnell erreicht. Beim Upload werden die fünf Megabit besonders spürbar. Eine Latenz von 150 Millisekunden passt ebenfalls kaum zum Versprechen eines modernen digitalen Standorts.

Die Bundesnetzagentur erklärte im Ausschuss, im Erhebungszeitraum keinen Bedarf für höhere Bandbreiten oder geringere Verzögerungen festgestellt zu haben. Je nach Ort könne auch eine Versorgung über Satellit ausreichen. Ein Vertreter des Digitalministeriums bezeichnete die Mindestversorgung selbst als Notstopfen und verwies auf Investitionen in den Glasfaserausbau.

Damit ist das Problem treffend beschrieben. Der gesetzliche Anspruch garantiert keinen zeitgemäßen Anschluss, sondern verhindert lediglich den völligen digitalen Totalausfall. Die Unionsfraktion warnte zwar davor, Mindestversorgung und Ausbauziele zu verwechseln. Für den betroffenen Haushalt macht diese Unterscheidung den Anschluss nicht schneller.

Aus der AfD kam grundsätzliche Kritik an dem Verfahren. Die Beschäftigung des Ausschusses mit dem Prüfbericht sei ein bürokratischer Akt, der Deutschland keinen Meter voranbringe. Die Grünen fragten nach einer möglichen Abhängigkeit vom Satellitensystem Starlink, während die Linke genauere Angaben zu unterversorgten Regionen verlangte.

Das Ergebnis bleibt ernüchternd. Im Jahr 2026 erklärt Deutschland 15 Mbit/s zum ausreichenden gesetzlichen Minimum und nennt alles darüber ein Ausbauziel. Wer auf dem Land auf eine schnelle Leitung wartet, bekommt damit keinen Glasfaseranschluss, sondern die amtliche Bestätigung, dass der Notstopfen vorerst genügen soll.

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