Euthanasie: Niederlande billigen Tötung eines schwerbehinderten Kleinkinds

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In den Niederlanden hat ein Arzt das Leben eines schwerbehinderten Kindes kurz vor dessen zweitem Geburtstag mit Medikamenten beendet. Eine eigens dafür eingesetzte Prüfkommission kam nun zu dem Schluss, der Arzt habe sorgfältig gehandelt. Es ist der erste bekannt gewordene Fall nach der seit 2024 geltenden Regelung für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren. Das Kind konnte weder selbst um seinen Tod bitten noch in die Entscheidung einwilligen.

International bekannt wurde der Fall durch einen Bericht von LifeNews. In der Sache handelt es sich um aktive Sterbehilfe an einem Kind. Die niederländischen Behörden führen das Verfahren juristisch als Lebensbeendigung bei Kindern unter zwölf Jahren, weil das Kind selbst keinen Sterbewunsch äußern konnte. Diese sprachliche Unterscheidung ändert nichts am Geschehen: Ein Arzt führte den Tod des Kindes gezielt herbei.

Das Kind kam nach nur 26 Wochen und drei Tagen Schwangerschaft zur Welt und erlitt schwerste Komplikationen. Aus dem Bericht der niederländischen Prüfkommission gehen massive Hirnschäden, eine schwere Zerebralparese, eine Sehbehinderung und kaum behandelbare epileptische Anfälle hervor. Hinzu kamen Schlafmangel, Schluckbeschwerden und Atemnot. Im Alter von fast zwei Jahren entsprach seine Entwicklung nach ärztlicher Einschätzung ungefähr der eines sechs Wochen alten Säuglings.

Die Eltern baten den behandelnden Arzt, das Leben ihres Kindes zu beenden. Das Behandlungsteam unterstützte diesen Wunsch. Zwei unabhängige Ärzte sahen anfangs jedoch kein dauerhaft unerträgliches Leiden und hielten weitere Medikamente sowie palliative Maßnahmen für möglich. Ein weiterer Medikamentenversuch verursachte schwere Nebenwirkungen. Erst ein später hinzugezogener Arzt erklärte, es gebe keine andere vertretbare Möglichkeit mehr, das Leiden zu lindern.

Der Fall war also keineswegs von Anfang an so eindeutig, wie das abschließende Urteil der Kommission vermuten lässt. Zunächst sahen unabhängige Fachleute noch andere Wege. Später galt der Tod als einzig vernünftige Lösung. Über diese Grenze entschied nicht das betroffene Kind, sondern ein Kreis aus Eltern, Ärzten und Gutachtern.

Der Arzt gab dem Kind über einen Zugang zunächst Midazolam und Morphin. Anschließend verabreichte er Propofol und Thiopental. Das Kind fiel in eine tiefe Sedierung und starb. Die Kommission bescheinigte dem Arzt ein sorgfältiges Vorgehen. Ihr Bericht wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die noch über weitere Ermittlungen entscheiden kann.

Nach den niederländischen Regeln darf das Leben eines Kindes nur beendet werden, wenn es unheilbar krank ist, unerträglich und ohne Aussicht auf Besserung leidet und keine vertretbare palliative Hilfe mehr möglich ist. Doch ausgerechnet für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren enthält die Verordnung noch keine eigenen verbindlichen Sorgfaltsregeln. Die Kommission orientierte sich deshalb an den Vorschriften für Neugeborene und an Empfehlungen der Kinderärzte. Selbst für die Durchführung des tödlichen Eingriffs bei Kindern unter zwölf Jahren gibt es laut ihrem Bericht noch keine Richtlinie.

Kontrolliert wird erst, wenn das Kind bereits tot ist. Eine falsche Einschätzung lässt sich dann nicht mehr korrigieren. Beim endgültigsten Eingriff überhaupt werden die Maßstäbe somit nach und nach anhand bereits abgeschlossener Fälle entwickelt. Wie schnell Sterbehilfe vom äußersten Ausnahmefall zum regulären Angebot werden kann, zeigte auch der Fall eines katholischen Priesters in Kanada. F-NEWS berichtete zudem über Sterbehilfe für chronisch kranke Menschen.

Das Leiden des Kindes und die Verzweiflung seiner Eltern stehen außer Frage. Gerade in einer solchen Lage muss der Schutz des nicht einwilligungsfähigen Kindes an erster Stelle stehen. Die Antwort auf schweres Leiden muss bestmögliche Pflege und Schmerzlinderung sein. Wenn der Tod selbst zur Behandlung erklärt wird, verliert das schutzbedürftigste Leben seinen bedingungslosen Schutz.

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