Frankreich treibt die Entgrenzung der Abtreibung weiter voran. Ein neuer Fahrplan des Gesundheitsministeriums für die nationale Strategie zur sexuellen Gesundheit 2026 bis 2030 sieht längere gesetzliche Fristen und die Abschaffung der besonderen Gewissensklausel für medizinisches Personal vor. Darüber berichtet die katholische Wochenzeitung Die Tagespost unter Berufung auf das Strategiepapier.
Der Vorstoß folgt auf zwei massive Verschiebungen. Bereits 2022 verlängerte Frankreich die Frist für Abtreibungen von zwölf auf 14 Wochen nach der Befruchtung. Im März 2024 wurde die „garantierte Freiheit“ der Frau zur Abtreibung sogar in der französischen Verfassung verankert. Die Verfassungsänderung war kein Endpunkt. Sie liefert nun die politische Munition für die nächste Lockerung.
Dem Gesundheitsministerium gilt selbst die 14-Wochen-Frist als Hindernis. Das Papier beklagt eine „anhaltende Stigmatisierung“ der Abtreibung und macht dafür ausgerechnet gesetzliche Fristen und den Gewissensschutz verantwortlich. Frauen müssten für spätere Eingriffe ins Ausland reisen, wodurch soziale Ungleichheiten entstünden. Als Vorbilder nennt das Ministerium unter anderem die Niederlande, Spanien und Großbritannien. Das ungeborene Kind taucht in dieser Rechnung nur noch als Fristproblem auf.
Für 2027 und 2028 ist der politische Fahrplan bereits abgesteckt. Zunächst soll der Nationale Ethikrat CCNE die Fristen und die besondere Gewissensklausel erneut prüfen. Danach will die Regierung dem Gesetzgeber eine Verlängerung der Abtreibungsfrist und die Abschaffung der Klausel vorschlagen. Noch ist das kein beschlossenes Gesetz. Doch die Stoßrichtung steht fest: Abtreibungen sollen später möglich werden, während Ärzte und Hebammen einen ausdrücklichen gesetzlichen Schutz verlieren sollen.
Die besondere Gewissensklausel schützt medizinisches Personal bislang davor, selbst Abtreibungen vornehmen zu müssen. Ihre Abschaffung wäre ein direkter Angriff auf die Gewissensfreiheit. Der Staat würde eine Schutzmauer schleifen, die anerkennt, dass die gezielte Tötung eines ungeborenen Kindes keine gewöhnliche medizinische Dienstleistung ist. Wer sich aus ethischen Gründen verweigert, geriete damit noch stärker unter beruflichen und institutionellen Druck.
Gleichzeitig soll die Abtreibungsinfrastruktur ausgebaut werden. Instrumentelle Eingriffe sollen in zusätzlichen Einrichtungen angeboten werden, darunter Zentren für sexuelle Gesundheit und multidisziplinäre Gesundheitszentren. Hebammen sollen weitere Kompetenzen erhalten. Das Ministerium nennt dies besseren Zugang und den Abbau territorialer Ungleichheiten. Tatsächlich soll Abtreibung flächendeckender, später und mit weniger Widerspruch aus den Reihen des medizinischen Personals verfügbar werden.
Frankreich steht mit diesem Kurs nicht allein. F-NEWS berichtete über die Finanzierung von Abtreibungsreisen durch EU-Mittel und über die weitgehende Entkriminalisierung später Abtreibungen in Großbritannien. Was gestern noch als Ausnahme galt, wird heute zum vermeintlichen Recht und morgen zum Zwang für jene, die sich aus Gewissensgründen nicht daran beteiligen wollen.








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