Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will sogenannte Handy-Blitzer in ganz Deutschland einführen. Das hat er am 3. November 2026 angekündigt. Bislang setzt nur Rheinland-Pfalz die Kameras vom Typ Monocam im Regelbetrieb ein. Für einen bundesweiten Einsatz fehlt eine bundesgesetzliche Grundlage, Bilger will sie im Straßenverkehrsgesetz schaffen.
Die Technik stammt aus den Niederlanden, wo die Polizei sie zuerst eingesetzt hat. Eine hochauflösende Kamera wird an einer Autobahnbrücke befestigt und filmt schräg von oben durch die Frontscheibe in jedes vorbeifahrende Auto. Eine Software sucht im Bereich des Fahrers nach einem Mobiltelefon und einer passenden Handhaltung. Nach Angaben des Leiters der Polizeiinspektion Trier gleicht sie die Bilder mit rund 20.000 Referenzbildern ab. Erkennt das System einen möglichen Verstoß, erzeugt es aus dem Livestream vier Bilder: das Fahrzeug mit Zeitstempel, das Fahrzeug zwei Sekunden später, den Fahrer mit dem Gegenstand in der Hand und das Kennzeichen. Geschulte Polizeikräfte prüfen die Treffer, bestätigte Verstöße gehen an die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer. Unbestätigte Bilder sollen sofort gelöscht werden.
Rheinland-Pfalz testete die Monocam 2022 in Trier und Mainz und kam dabei auf 1.268 Verstöße. Im Dezember 2025 verteilte das Land fünf Geräte für insgesamt rund 200.000 Euro an seine fünf Polizeipräsidien. Im ersten Halbjahr 2026 stellte allein das Polizeipräsidium Trier knapp 700 Verstöße fest. Bei der europaweiten Kontrollwoche vom 5. bis 11. Oktober 2026 erfasste die Kamera in der Westpfalz 572 Fahrzeuge, 77 davon fielen auf. Die Kamera ist dabei nicht auf Autobahnen beschränkt: Laut Innenministerium kann sie grundsätzlich auch an Bundes- und Landstraßen stehen.
Wer mit dem Handy in der Hand erwischt wird, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bei einer Gefährdung steigt das Bußgeld auf 150 Euro, bei einem Unfall auf 200 Euro, jeweils mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Erlaubt bleiben Freisprechanlage, Bluetooth-Headset, Handy in der Halterung und Sprachsteuerung. Verboten ist nach § 23 Abs. 1a StVO, das Gerät während der Fahrt aufzunehmen oder zu halten.
Rechtlich stand die Monocam von Anfang an auf wackligen Füßen. Das Amtsgericht Trier wertete die Aufnahmen aus der Pilotphase am 2. März 2023 als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, weil es keine gesetzliche Grundlage gab, und ließ die Fotos als Beweis nicht zu. Die Daten aller Vorbeifahrenden würden anlass- und unterschiedslos erhoben, ohne jeden Anfangsverdacht. Rheinland-Pfalz reagierte nicht mit einem Verzicht, sondern mit einem neuen Gesetz: Seit dem 1. März 2025 erlaubt § 30 Abs. 8 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes die verdachtsunabhängige Bildaufzeichnung. Ob die Norm vor dem Verfassungsgericht Bestand hat, ist offen. Der ADAC bezweifelt, dass damit alle datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt sind.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann sieht dagegen keine Probleme und verweist auf die Verkehrssicherheit. Transparenz sieht anders aus: Wie viele Treffer die Polizei verworfen hat, wie viele Aufnahmen unbrauchbar waren und wie viele Einsprüche Erfolg hatten, wurde nicht veröffentlicht. Juristen warnen zudem, dass die KI dauerhaft mitläuft und dieselbe Infrastruktur künftig auch für Gesichtserkennung oder Fahndungsabgleiche genutzt werden könnte.
Das Muster ist bekannt. Erst wird eine Überwachungstechnik ohne Rechtsgrundlage getestet, dann wird das Gesetz passend gemacht, und am Ende soll sie bundesweit kommen. Wie solche Datensammlungen enden können, zeigt der Fall britischer Geheimdienste, die ihre eigenen Daten nicht mehr finden. Ähnlich wird bei der EU-Chatkontrolle argumentiert. Jeder Autofahrer, der unter einer Monocam durchfährt, wird gefilmt und von einer Software bewertet, ob er etwas falsch gemacht hat oder nicht. Mit dem Handyverbot lässt sich das begründen, doch eine Überwachungskamera, die einmal hängt, wird selten wieder abgebaut.



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