In Deutschland geborener Türke muss nach Mordurteil das Land verlassen

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Der sogenannte Wollhaus-Raser aus Heilbronn muss Deutschland verlassen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat seinen Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit sind die Ausweisung, die Abschiebungsandrohung in die Türkei und ein achtjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot bestandskräftig. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der türkische Staatsangehörige wurde 2002 in Deutschland geboren und lebte seitdem ununterbrochen hier. Im Februar 2023 raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde durch eine Heilbronner Tempo-40-Zone und krachte in das Auto einer Familie. Der Vater starb noch am Unfallort. Die Mutter wurde schwer verletzt, zwei Kinder erlitten leichtere Verletzungen.

Das Landgericht Heilbronn verurteilte ihn rechtskräftig wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe. Das Regierungspräsidium Stuttgart verfügte daraufhin im Oktober 2025 die Ausweisung und drohte die Abschiebung in die Türkei an.

Der Verurteilte hielt die Entscheidung für unverhältnismäßig. Er habe sein gesamtes Leben in Deutschland verbracht und stelle keine Gefahr mehr dar. Das Verwaltungsgericht Stuttgart sah das anders. Trotz seiner besonders geschützten Rechtsstellung als hier geborener türkischer Staatsangehöriger bestehe weiterhin Wiederholungsgefahr. Das öffentliche Interesse an seiner Ausweisung überwiege sein Bleibeinteresse deutlich.

Auch seine positive Entwicklung im Strafvollzug änderte daran nichts. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte nun, der Mann habe keine ernstlichen Zweifel an der Entscheidung der Vorinstanz aufgezeigt. Er habe lediglich seine eigene Bewertung an die Stelle der gerichtlichen Würdigung gesetzt.

Der Fall macht einen Unterschied deutlich, der in der Migrationsdebatte gern verwischt wird. Wer in Deutschland geboren wird, besitzt deshalb nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Mann blieb türkischer Staatsangehöriger. Nach einem Mordurteil muss der Staat nicht so tun, als sei eine Ausweisung grundsätzlich unzumutbar.

Während die Bundesregierung schon einzelne Abschiebungen schwerer Straftäter als Großtat verkauft, folgt hier eine klare Konsequenz aus einer rechtskräftigen Verurteilung. F-NEWS berichtete zuletzt über die angebliche Abschiebeoffensive mit gerade einmal 13 Afghanen. Im Heilbronner Fall ist die Rechtslage nun entschieden. Nach seiner Strafe hat der verurteilte Todesraser dieses Land zu verlassen.

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