Kabinett billigt Pflegereform: Das ändert sich für Pflegebedürftige und Angehörige

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Das Bundeskabinett hat die Pflegereform gebilligt. Für Pflegebedürftige und ihre Familien bedeutet das keinen großen Befreiungsschlag, sondern ein Paket aus neuen Budgets, höheren Zugangshürden, Leistungskürzungen und zusätzlichen Beiträgen. Der Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat. In seiner jetzigen Form würde er weite Teile des Pflegesystems ab 2027 neu ordnen.

Das Bundesgesundheitsministerium begründet den Umbau mit der Finanznot der sozialen Pflegeversicherung. Mehr als sechs Millionen Menschen gelten inzwischen als pflegebedürftig. Ohne Gegenmaßnahmen könne die Versicherung bereits im kommenden Jahr ihre Leistungsversprechen nicht mehr erfüllen. Was als Stabilisierung verkauft wird, trifft jedoch ausgerechnet Menschen, die erstmals Hilfe beantragen, Angehörige, die zu Hause pflegen, und Heimbewohner mit hohen Eigenanteilen.

Die wichtigste Änderung betrifft die Einstufung. Für Pflegegrad 1 sollen künftig 15 statt 12,5 Punkte nötig sein, für Pflegegrad 2 mindestens 30 statt 27 Punkte und für Pflegegrad 3 mindestens 50 statt 47,5 Punkte. Pflegegrad 4 und 5 bleiben bei ihren bisherigen Schwellen. Wer bereits einen anerkannten Pflegegrad besitzt, soll ihn wegen der neuen Grenzwerte nicht verlieren. Für neue Anträge und Höherstufungen wird die Hürde aber höher. Genau davor hatte F-NEWS bereits gewarnt, als die Pflege zum Sanierungsfall erklärt und die Härten den Versicherten zugeschoben wurden.

Besonders hart fällt der Eingriff bei Pflegegrad 1 aus. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat soll entfallen. Das Ministerium ersetzt die frei nutzbare Hilfe durch eine intensivere Beratung und durch Präventionsangebote. Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau sollen erhalten bleiben. Für viele Betroffene ist eine Beratung jedoch kein Ersatz für Geld, mit dem bislang Haushaltshilfe, Betreuung oder Unterstützung im Alltag bezahlt werden konnte.

Auch neu eingestufte Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 oder 3 müssen mit weniger Geld rechnen. Wer sich für das bisherige Pflegegeld entscheidet, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des neuen Entlastungsbudgets erhalten. Die Regierung verweist auf eine neue Pflegebegleitung, die Familien in dieser Anfangszeit beraten soll. Die Pflegearbeit fällt aber vom ersten Tag an an. Angehörige können Rechnungen, Verdienstausfälle und zusätzliche Fahrten nicht mit Beratung bezahlen.

Pflegegeld, Sachleistungen und mehrere Einzelansprüche sollen künftig in größeren Budgets gebündelt werden. Aus dem Pflegegeld wird ein Entlastungsbudget, aus den ambulanten Sachleistungen ein Sachleistungsbudget. Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und andere Hilfen sollen flexibler genutzt werden können. In akuten Notlagen ist ein Überbrückungsbudget vorgesehen, etwa wenn die Hauptpflegeperson plötzlich ausfällt und kurzfristig ein Pflegedienst oder ein Platz in der Kurzzeitpflege gebraucht wird. Das kann den Alltag vereinfachen, sofern die Budgets tatsächlich ohne neue Antragsrunden verfügbar sind und vor Ort überhaupt Personal vorhanden ist.

Für Heimbewohner gibt es keinen Deckel auf die Eigenanteile. Die gestaffelten Zuschüsse der Pflegekasse sollen erst nach längerer Aufenthaltsdauer steigen. Bereits erreichte Zuschussstufen sollen geschützt werden, neue Bewohner müssten auf die höheren Entlastungen jedoch länger warten. Bei durchschnittlich mehreren Tausend Euro monatlicher Gesamtbelastung ist das keine Nebensache. F-NEWS hatte bereits über die Folgen berichtet, als Bewohnern durch verschobene Zuschussstufen über die Jahre rund 20.000 Euro Entlastung verloren gehen konnten.

Ab 2028 sollen die Leistungsbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden. Das klingt vernünftig, ersetzt aber weder einen Kostendeckel noch einen vollständigen Ausgleich der Heimkosten. Gleichzeitig wird die tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege für vier Jahre anders behandelt. Lohnsteigerungen sollen weiter möglich sein, aber nur im Rahmen der allgemeinen Lohnentwicklung. Der Staat bremst damit die Kosten, ohne den Personalmangel zu lösen.

Pflegende Angehörige trifft eine weitere Kürzung. Die Pflegeversicherung soll künftig nur noch 70 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge für ihre Pflegetätigkeit zahlen. Bereits erworbene Ansprüche bleiben bestehen, künftige Rentenpunkte fallen jedoch geringer aus. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sollen gar keine zusätzlichen Rentenbeiträge für die Pflege mehr gezahlt werden. Gerade Familien, die durch Pflege ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aus dem Beruf aussteigen, zahlen damit doppelt: heute durch weniger Einkommen und später durch eine niedrigere Rente.

Teurer wird es auch auf der Beitragsseite. Der Zuschlag für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent steigen. Arbeitgeber sollen auf Minijobs künftig 3,6 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird zum 1. Januar 2027 angehoben. Beschäftigte mit Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze von 5.812,50 Euro im Monat zahlen dadurch nach Angaben des Ministeriums bis zu 17 Euro monatlich zusätzlich.

Ab 2028 wird außerdem die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern eingeschränkt. Vorgesehen ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen des versicherten Partners. Ausgenommen bleiben unter anderem Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige, Rentner sowie Partner mit voller Erwerbsminderung. Damit holt sich die Regierung zusätzliches Geld aus Familien, während sie die häusliche Pflege gleichzeitig als tragende Säule des Systems bezeichnet.

Als Verbesserung sieht der Entwurf einen Gesundheitscheck ab 60 Jahren vor. Der Medizinische Dienst soll bei der Pflegebegutachtung konsequenter prüfen, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf vermindern kann. Lehnt er eine Reha ab, muss er dies im Einzelfall begründen. Ein digitales Pflegecockpit und eine feste Pflegebegleitung sollen Leistungen, Anträge und Ansprechpartner übersichtlicher machen. Ob daraus praktische Hilfe oder nur ein weiteres Portal entsteht, hängt davon ab, ob Kassen, Dienste und Einrichtungen die neuen Strukturen tatsächlich umsetzen können.

Betroffene sollten deshalb bestehende Ansprüche nicht vorschnell aufgeben. Wer bereits einen Pflegegrad hat, fällt unter den angekündigten Besitzstandsschutz. Wer eine Verschlechterung seines Zustands bemerkt, sollte Unterlagen, Arztberichte und den tatsächlichen Hilfebedarf vollständig dokumentieren und eine Höherstufung nach geltendem Recht prüfen. Der Kabinettsbeschluss ist erst der Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Bis zum endgültigen Gesetz können einzelne Punkte noch geändert werden. Klar ist schon jetzt: Die Reform spart nicht an abstrakten Verwaltungszahlen, sondern an Leistungen und Rentenansprüchen von Menschen, die Pflege jeden Tag bewältigen müssen.

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