Kanada plant Sterbehilfe für Demenzkranke ohne aktuelle Einwilligung

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Kanadas Regierung will die Sterbehilfe für Menschen öffnen, die ihren Wunsch im Voraus erklären und später nicht mehr einwilligungsfähig sind. Justizminister Sean Fraser und Gesundheitsministerin Marjorie Michel kündigten am 7. Oktober einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Das berichtet LifeNews. Wer eine schwere Erkrankung diagnostiziert bekommen hat, soll demnach vorab festlegen können, unter welchen Umständen die Sterbehilfe später vorgenommen werden darf.

Das ist bisher auf Bundesebene nicht allgemein erlaubt. Nach den geltenden kanadischen Regeln gibt es lediglich eine enge Ausnahme für bereits geprüfte und zugelassene Patienten, die vor einem vereinbarten Termin ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren. Die nun angekündigte Regelung würde deutlich weiter gehen. Sie soll erst im Herbst als Gesetzentwurf eingebracht werden und ist noch kein beschlossenes Bundesrecht.

Als Beispiel wird eine fortschreitende Erkrankung wie Alzheimer genannt. Ein Mensch könnte seine Erklärung abgeben, solange er selbst entscheiden kann. Wenn die Krankheit später seine Urteilsfähigkeit zerstört, müssten andere feststellen, ob die früher beschriebenen Bedingungen eingetreten sind. Im entscheidenden Moment könnte der Betroffene die Entscheidung nicht mehr mit einem klaren Ja bestätigen. Genau darin liegt der Streit.

Die Behindertenorganisation Inclusion Canada warnt deshalb vor Sterbehilfe ohne aktuelle Zustimmung. Auch der LifeNews-Autor Alex Schadenberg kritisiert die geplanten Vorab-Erklärungen. Ein früher unterschriebenes Dokument kann nicht jede spätere Lebenslage und jeden möglichen Sinneswandel erfassen. Wer würde dann die Worte und Reaktionen eines Menschen deuten, der sich nicht mehr eindeutig äußern kann?

Die kanadische Provinz Québec lässt solche Vorab-Anträge bereits seit 2024 für bestimmte schwere, unheilbare Krankheiten zu. Die Erklärung muss dort abgegeben werden, solange der Patient einwilligungsfähig ist; für die spätere Durchführung gelten weitere Voraussetzungen. Die neue Bundesregelung soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, wobei die Provinzen über die Umsetzung im Gesundheitswesen entscheiden würden.

Gleichzeitig will Ottawa Menschen, deren einzige Grunderkrankung eine psychische Krankheit ist, dauerhaft von der Sterbehilfe ausschließen. Diese Ausnahme sollte bisher 2027 auslaufen. Inclusion Canada begrüßt diesen Schritt, lehnt aber die Öffnung für Vorab-Anträge ab. F-NEWS berichtete bereits über einen umstrittenen Sterbehilfefall in Kanada und über die Debatte um eine weitere kanadische Genehmigung. Der neue Vorstoß rückt nun eine noch grundlegendere Grenze ins Zentrum: Sterbehilfe auf Grundlage eines früheren Willens, obwohl der Mensch im entscheidenden Moment nicht mehr selbst zustimmen kann.

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