Die 83-jährige Brigitte Stegemann starb am 10. Juli in einem Pflegeheim in Ontario durch medizinisch assistierte Sterbehilfe. Ihre Familie erhebt einen schweren Vorwurf: Die gläubige Christin habe das Verfahren ursprünglich abgelehnt und zuletzt nicht verstanden, was mit ihr geschehen sollte. Die kanadische Polizei untersucht den Fall.
Stegemann litt an Magenkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Nach Darstellung ihrer Enkelin Brigitte Kranendonk sprachen Mitarbeiter während deren Abwesenheit erneut mit der schwerhörigen und kognitiv eingeschränkten Frau über das kanadische Sterbehilfeprogramm MAiD. Bei einer späteren Prüfung habe die 83-Jährige einfache Fragen nicht beantworten können. Als die Enkelin ihr sagte, dass sie am Freitag sterben solle, habe Stegemann geweint und erklärt, sie habe einen Fehler gemacht.
Am Tag des Eingriffs habe ihre Großmutter mit gefalteten Händen gebetet. Eine ausdrückliche Zustimmung unmittelbar vor der tödlichen Injektion habe die Familie nicht gehört. Die Enkelin schildert außerdem mehrere misslungene Versuche, einen Zugang für die Infusion zu legen, und Blut an den Armen der Frau. Das sind Aussagen der Angehörigen, keine gerichtlich festgestellten Tatsachen. Die Daily Mail berichtet, dass die Kriminalpolizei in Belleville ermittelt. Eine Stellungnahme des Pflegeheims lag dem Blatt nicht vor.
Gerade die Frage der Einwilligung ist entscheidend. Kanadas Regeln verlangen einen freiwilligen Antrag und grundsätzlich eine ausdrückliche Zustimmung unmittelbar vor der Sterbehilfe. Eine zuvor schriftlich vereinbarte Ausnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob es eine solche Vereinbarung gab und ob die gesetzlichen Anforderungen in Stegemanns Fall eingehalten wurden, ist öffentlich nicht geklärt.
Was die Familie beschreibt, ist erschütternd. Wenn eine Frau die Tragweite einer Entscheidung nicht erfassen konnte oder ihren Wunsch zurücknahm, hätte der Eingriff nicht stattfinden dürfen.







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