Der Staat will offenbar auch beim jahrelangen Halten von Bitcoin künftig mitverdienen. Wie Coinzeitung berichtet, sieht ein bekannt gewordener Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium vor, die bisherige Steuerfreiheit nach einem Jahr für neu erworbene Tauschkryptowerte abzuschaffen. Betroffen wären nach den Berichten Käufe ab 2027. Der Vorstoß ist bislang kein beschlossenes Gesetz.
Für private Anleger wäre das ein erheblicher Einschnitt. Bislang können Gewinne aus dem Verkauf etwa von Bitcoin bei privater Vermögensverwaltung nach mehr als einem Jahr grundsätzlich einkommensteuerfrei bleiben. Dieser Vorteil würde bei den betroffenen neuen Beständen entfallen. Geduld und langfristiges Halten würden dann nicht mehr mit Steuerfreiheit belohnt.
Nach den von CoinDesk zusammengetragenen Angaben sollen entsprechende Gewinne als Kapitaleinkünfte behandelt werden. Vorgesehen seien 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt das rechnerisch 26,375 Prozent. Auch Einnahmen aus Lending und Staking sollen unter die neue Einordnung fallen.
Der vorgesehene Bestandsschutz ist dabei entscheidend. Für bis Ende 2026 angeschaffte Bestände soll die bisherige Behandlung erhalten bleiben. Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr könnte bei diesen Altbeständen also auch später noch steuerfrei sein. Der Stichtag ist Teil des berichteten Entwurfs und kann sich im Gesetzgebungsverfahren ebenso ändern wie dessen übrige Regeln.
Die Verteilungswirkung ist politisch bemerkenswert. Wer über Jahre spart und Kursrisiken trägt, müsste künftig einen Teil seines Gewinns abgeben. Kurzfristige Händler mit hohem persönlichem Einkommensteuersatz könnten durch den vorgesehenen pauschalen Satz hingegen günstiger wegkommen. Die Reform würde langfristiges Halten gegenüber häufigem Handeln steuerlich schlechterstellen als bisher.
Ab 2028 sollen Kryptodienstleister nach dem Bericht die Steuer automatisch einbehalten. Damit gewinnen Nachweise über Kaufpreise und Anschaffungszeitpunkte zusätzlich an Bedeutung, gerade bei einem Wechsel des Anbieters oder Transfers aus einer eigenen Wallet. Selbstverwahrung wäre damit nicht verboten. Sie würde aber auch künftig nicht von steuerlichen Nachweispflichten befreien.
Die Richtung des politischen Vorstoßes ist schon länger bekannt. Der Bundestag berichtete im Mai über einen Gesetzentwurf der Grünen, der die Haltefrist ebenfalls beseitigen will, allerdings mit Besteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz. Der nun beschriebene Ministeriumsentwurf setzt dagegen auf eine Behandlung als Kapitalvermögen. Es handelt sich um unterschiedliche Vorschläge.
Parallel wächst der Umfang der für Behörden verfügbaren Finanzdaten. F-NEWS hat die Steuerpläne und Meldepflichten für Kryptowerte bereits aufgegriffen. Dass große Datensammlungen auch Risiken für Kunden schaffen, zeigte zuletzt die Weitergabe sensibler Revolut-Daten nach einer gefälschten Behördenanfrage. Neue steuerliche Zugriffsmöglichkeiten und der Schutz dieser Daten sind zwei verschiedene Aufgaben.
Für Anleger bleiben die endgültigen Regelungen zu Bestandsschutz, Verlustverrechnung und erfassten Token offen. Aus einem berichteten Entwurf wird erst nach dem Gesetzgebungsverfahren verbindliches Steuerrecht. Die einjährige Haltefrist ist durch die jetzt bekannt gewordenen Pläne noch nicht abgeschafft.








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