Die Bundesländer wollen den Landesmedienanstalten ein Werkzeug zur automatisierten Kontrolle der Medien geben. Texte, Bilder, Audioaufnahmen und Videos sollen künftig technisch nach möglichen Rechtsverstößen durchsucht werden können. Ein konkreter Anfangsverdacht ist für diesen ersten maschinellen Zugriff nicht vorgesehen.
Zuerst hatte die Junge Freiheit darüber berichtet. Grundlage ist der Entwurf eines Neunten Medienänderungsstaatsvertrags, der im rheinland-pfälzischen Landtag veröffentlicht wurde. Hinter der bürokratischen Bezeichnung „Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 1“ verbirgt sich eine neue technische Kontrollschicht über der öffentlichen Kommunikation.
Der geplante Paragraf 109a erlaubt den Landesmedienanstalten den Einsatz technischer Mittel, die Inhalte aus Rundfunk und Telemedien automatisiert auf mögliche Verstöße abgleichen. Erfasst werden ausdrücklich auch Inhalte hinter Zugangsbeschränkungen. Online-Plattformen sollen auf Anforderung geeignete Schnittstellen bereitstellen, sofern dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
Damit wird nicht mehr nur auf eine Beschwerde oder einen konkreten Verdacht reagiert. Eine Maschine darf das Medienangebot zunächst durchsieben und nach möglichen Verstößen suchen. Erst wenn das System anschlägt, soll ein Mensch den Treffer überprüfen. Genau darin liegt der Systemwechsel. Die Aufsicht wartet nicht mehr auf einen Anlass, sondern produziert ihre Verdachtsfälle selbst.
Beim automatisierten Abgleich dürfen laut Entwurf auch personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das schließt sogar besonders geschützte Kategorien ein, sofern sie zur Bewertung des Inhalts erforderlich sein sollen. Nach einem technischen Treffer können zusätzlich Anbieterdaten, Webadresse, Veröffentlichungszeitpunkt, geografische Zuordnung, Links und Interaktionen mit dem Inhalt erfasst werden.
Der Entwurf enthält Schranken. Eine gezielte automatisierte Suche anhand bestimmter personenbezogener Daten wird ausgeschlossen. Treffer müssen von einem Menschen geprüft werden. Bestätigt sich der Verdacht nicht, sollen die Daten unverzüglich und spätestens nach 30 Tagen gelöscht werden. Bei einem bestätigten Verdacht dürfen sie für Aufsichtsmaßnahmen und Bußgeldverfahren verwendet werden. Ohne eingeleitetes Verfahren gilt dafür grundsätzlich eine Höchstfrist von sechs Monaten.
Diese Grenzen ändern nichts am Prinzip. Der Staat schafft eine Infrastruktur, die journalistische und andere mediale Inhalte vorsorglich maschinell beobachtet. Welche Algorithmen, Modelle und Trainingsdaten eingesetzt werden, sollen die Medienanstalten später durch eine gemeinsame Satzung näher regeln. Die politische Zustimmung kommt also vor den entscheidenden technischen Einzelheiten.
Der Verband privater Medien Vaunet hatte bereits den früheren Diskussionsentwurf kritisiert. Die automatisierte Aufsicht über professionelle Medienangebote berühre die Medienfreiheit erheblich. Ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, müsse ein Mensch beurteilen. Hinzu kommt die Gefahr, dass journalistische Inhalte bei der Verwendung externer KI-Systeme in fremden Trainingsbeständen landen.
Auch die Wortwahl im Gesetz ist aufschlussreich. In der Überschrift des bestehenden Paragrafen 109 sollen die Wörter „bei Rechtsverstößen“ gestrichen werden. Gleichzeitig sollen die Medienanstalten bei geringem öffentlichen Interesse von Maßnahmen absehen dürfen. Was als effizientere Aufsicht verkauft wird, erweitert den Raum für automatisierte Suche und behördliches Ermessen.
Die Ministerpräsidenten verständigten sich den Unterlagen zufolge am 25. Juni 2026 auf den Entwurf. Die Unterzeichnung ist bis Ende Januar 2027 vorgesehen. Danach müssen die Landesparlamente zustimmen. Der Staatsvertrag soll am 1. August 2027 in Kraft treten, sofern bis Ende Juli alle Ratifikationsurkunden vorliegen.
F-NEWS hat den Ausbau des Überwachungsstaates bereits in einem Dossier dokumentiert. Auch beim KI-Stempel der Europäischen Union entsteht eine technische Infrastruktur zur Erfassung, Kennzeichnung und Begrenzung von Inhalten. Der neue Medienstaatsvertrag würde nun die Redaktionen selbst ins Visier automatisierter Kontrolle rücken.
Die Landtagsvorlage 147-V-19 steht öffentlich zum Abruf bereit. Noch ist sie ein Entwurf. Gerade deshalb ist jetzt der Zeitpunkt für Widerstand. Wenn der Staat Medien vorsorglich von Maschinen durchsuchen lässt, wird aus Aufsicht ein permanenter Kontrollblick auf die Presse.







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