Die niederländische Steuerbehörde sammelt Millionen Dateien in abgeschotteten digitalen Umgebungen. Fragt ein Bürger, ob er dort als mögliches Betrugsrisiko geführt wird, durchsucht das Finanzministerium diese Bestände offenbar nicht einmal vollständig. Der höchste niederländische Verwaltungsgerichtshof hat diese Praxis heute gestoppt und die bisherige Auskunft des Ministers als mangelhaft verworfen.
Wie der Raad van State am 30. September mitteilte, hatten zwei Bürger bereits 2021 nach der Datenschutzgrundverordnung Auskunft verlangt. Sie wollten wissen, ob die Steuerbehörde sie auf sogenannten schwarzen Listen oder in Systemen mit Risikosignalen für möglichen Betrug gespeichert hatte. Der Minister ließ lediglich in der früheren Fraude Signalering Voorziening und eng vergleichbaren Systemen suchen. Anschließend erklärte er, die Namen seien dort nicht gefunden worden.
Das Gericht hält diese Entwarnung nicht für glaubwürdig. Die Steuerbehörde hatte weder ihre abgeschottete Datencloud noch weitere geschützte digitale Umgebungen in die Suche einbezogen. Genau dort können jedoch Dateien liegen, in denen Bürger mit Verdachtsmerkmalen, Risikohinweisen oder alten Betrugsmarkierungen auftauchen. Der Minister muss nun neu entscheiden und alle Datenbestände, Anwendungen und Systeme durchsuchen, in denen solche Signale gespeichert wurden oder noch gespeichert werden.
Der Umfang dieses Behördenkellers ist gewaltig. In der heutigen Gerichtsmitteilung ist von schätzungsweise 25 Millionen Dateien die Rede. Die niederländische Regierung selbst hatte im April sogar von mindestens 64 Millionen unsortierten Dateien gesprochen. Sie stammen aus Laufwerken der früheren Steuerverwaltung einschließlich der Bereiche Kindergeld und Zoll. Angelegt wurde die abgeschottete Umgebung 2019, angeblich um Datenschutz- und Archivpflichten einzuhalten.
Brisant ist nicht nur die Masse, sondern was mit ihr geschah. Die Datencloud wurde bei wichtigen Informationslieferungen an parlamentarische Untersuchungen nicht durchsucht. Betroffen waren ausgerechnet Untersuchungen zur niederländischen Kindergeldaffäre und zu den früheren Betrugslisten. Damit blieben Akten außerhalb der parlamentarischen Kontrolle, obwohl sie Hinweise auf die diskriminierende Behandlung von Bürgern enthalten könnten.
Das Muster ist bekannt: Der Staat sammelt immer mehr Daten, verteilt sie auf unübersichtliche Systeme und erklärt dem Betroffenen anschließend, man habe nichts gefunden. F-NEWS berichtete bereits darüber, dass deutsche Behörden KI mit echten Steuerdaten trainieren wollen. Auch in den Niederlanden zeigte der Streit um das digitale Zugangssystem DigiD, wie abhängig der digitale Staat von kaum kontrollierbarer Infrastruktur geworden ist.
Die beiden Kläger haben nun erreicht, was eigentlich selbstverständlich sein müsste. Wer vom Staat möglicherweise als Betrugsrisiko markiert wurde, hat Anspruch auf eine ehrliche und vollständige Suche. Der Minister darf sich nicht länger auf die bequemsten Datenbanken beschränken. Er muss auch dort nachsehen, wo die Steuerbehörde ihre Millionen Akten jahrelang vor Bürgern, Parlament und Untersuchern weggeschlossen hatte.







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