Notfallzulassung für BASF-Pestizid, obwohl Engpass erst 2027 droht

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Seit dem 1. September darf das BASF-Herbizid Luxinum auf deutschen Winterweizenfeldern eingesetzt werden, obwohl sein Wirkstoff Cinmethylin in der EU nicht regulär genehmigt ist. Die befristete Ausnahme umfasst nach Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft bis zu 266.800 Liter Mittel für etwa 400.000 Hektar. Das Umweltinstitut München verlangt, die Zulassung zu stoppen.

F-NEWS berichtete bereits im August über die bevorstehende Freigabe. Nun ist sie Realität und gilt bis zum 29. Dezember. Eine Notfallzulassung ist für eine begrenzte Verwendung gedacht, wenn eine Gefahr für Kulturpflanzen anders nicht abzuwehren ist. Gerade diese Voraussetzung hält das Umweltinstitut hier für nicht erfüllt.

Bemerkenswert ist die Einschätzung der bayerischen Fachbehörde selbst: Nach dem Abverkauf im Juni seien größere Mengen des bisherigen Wirkstoffs Flufenacet noch verfügbar gewesen. Viele Landwirte hätten sich für diesen Herbst bevorratet. Der eigentliche Engpass dürfte laut Landesanstalt erst im Herbst 2027 eintreten. Sie hält Luxinum in diesem Jahr nur auf Flächen mit starkem Ackerfuchsschwanzbefall für sinnvoll, wenn kein Flufenacet mehr vorhanden ist und andere Wirkstoffgruppen wegen Resistenzen nicht ausreichend wirken.

Es geht um bis zu 200 Tonnen Cinmethylin. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kommt in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass der Stoff die Kriterien für eine hormonstörende Wirkung beim Menschen über die Schilddrüsenachse erfüllt. Die Bewertung der Risiken durch Trinkwasser aus Oberflächengewässern konnte sie nicht für alle geprüften Anwendungen abschließen. Daraus folgt kein Nachweis, dass jede Anwendung Verbraucher schädigt. Es sind aber gewichtige offene Punkte für eine Zulassung in diesem Umfang. F-NEWS berichtete bereits über eine Studie zu Gesundheitsrisiken durch Pestizidmischungen; diese Untersuchung bezieht sich nicht speziell auf Cinmethylin.

Das Umweltinstitut hat Widerspruch eingelegt und bei der EU-Kommission eine Überprüfung verlangt. Es verweist auch auf Anbaumethoden ohne chemisch-synthetische Herbizide, etwa vielfältige Fruchtfolgen und spätere Aussaat. Solche Verfahren lösen nicht jedes akute Problem auf einem bereits stark befallenen Feld. Sie widerlegen aber die Vorstellung, gegen Ackerfuchsschwanz gebe es grundsätzlich nur die nächste Chemikalie. Für mögliche weitere rechtliche Schritte bittet der Verein um Unterstützung.

Die entscheidende Frage bleibt, warum eine Ausnahme für bis zu 400.000 Hektar schon jetzt nötig sein soll, wenn die staatliche Fachbehörde den allgemeinen Engpass erst 2027 erwartet. Solange diese Begründung nicht nachvollziehbar offengelegt wird, wirkt die Notfallzulassung eher wie eine vorgezogene Markteinführung für BASF als wie die Antwort auf einen flächendeckenden Notfall.

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