Organentnahme ohne Zustimmung? Transplantationschirurg schlägt Alarm

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Wer einer Organentnahme nicht widerspricht, soll künftig als möglicher Spender gelten. Gegen diesen Wechsel stellt sich der ehemalige Transplantationschirurg Andreas Weber im Interview mit Hedwig von Beverfoerde bei DemoFürAlle. Sein Einwand trifft den Kern der Widerspruchsregelung: Aus einer unterbliebenen Erklärung würde eine rechtliche Grundlage für die Organentnahme. Schweigen ist aber keine informierte Zustimmung.

Das knapp 50 Minuten lange Gespräch behandelt Webers Erfahrungen mit Organentnahmen und der Organverteilung. Er erläutert seine Zweifel am Hirntodkonzept, lehnt die geplante Widerspruchsregelung ab und spricht über wirtschaftliche Interessen im Transplantationssystem. Weitere Themen sind der Ablauf einer Entnahme, ihre Bedeutung für den Sterbeprozess und die Voraussetzungen einer freien Entscheidung.

Die Gesetzesinitiative ist konkret: Der fraktionsübergreifende Entwurf 21/7570 wird von Abgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linken unterstützt. Er sieht vor, auch Menschen ohne ausdrückliche Einwilligung als mögliche Spender einzubeziehen, wenn kein Widerspruch vorliegt. Die Initiatoren begründen das mit dem Organmangel: 2025 standen laut Vorlage 985 Organspender rund 8.200 Menschen auf der Warteliste gegenüber.

Besonders einschneidend ist die vorgesehene Rolle der Angehörigen. Sie sollen Auskunft darüber geben, ob ihnen eine Erklärung des Betroffenen bekannt ist. Ein eigenes Entscheidungsrecht sollen sie bei volljährigen möglichen Spendern grundsätzlich nicht erhalten. Für Menschen, die vor der Todesfeststellung mindestens ein Jahr nicht einwilligungsfähig waren und keine Erklärung abgegeben haben, enthält der Entwurf einen Ausschluss. Der Entwurf ist vom geltenden Recht zu unterscheiden: Derzeit gilt weiterhin die Entscheidungslösung.

Nach dem Transplantationsgesetz setzt eine postmortale Organentnahme die Feststellung des Todes und des endgültigen Ausfalls der gesamten Hirnfunktion voraus. Fehlt eine eigene Erklärung, können Angehörige unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach dem mutmaßlichen Willen entscheiden. Bei einem bekannten Widerspruch ist die Entnahme unzulässig.

Der medizinische Streitpunkt im Interview betrifft die Bedeutung des Hirntods. Gemeint ist der unumkehrbare Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Die offizielle Information des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit beschreibt, dass intensivmedizinische Maßnahmen bei einer vorgesehenen Organspende bis zur Entnahme fortgesetzt werden, um die Organe zu erhalten. Beatmung und unterstützter Kreislauf können deshalb fortbestehen. Weber stellt die daraus abgeleitete Gleichsetzung mit dem Tod des Menschen infrage; das ist seine Kritik am geltenden Konzept.

F-News hat bereits über Möglichkeiten berichtet, eine Ablehnung der Organentnahme festzuhalten, und über Martin Sicherts Kritik an der Widerspruchslösung. Das Interview richtet den Blick auf das, was einer Entscheidung vorausgehen muss: Wissen darüber, wann und unter welchen Bedingungen Organe entnommen werden. Mehr verfügbare Organe ersetzen keine persönliche Einwilligung.

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