Widerspruchslösung vor der Entscheidung: Wie kann man sich wehren?

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Die Widerspruchslösung steht kurz vor der Entscheidung. Am 24. September hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe beraten, die jeden Erwachsenen grundsätzlich zum Organ- und Gewebespender machen sollen, sofern er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Den einen tragen 254 Abgeordnete aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken, den anderen hat der Bundesrat eingebracht. Ein Gegenantrag von 58 Abgeordneten will die bisherige Entscheidungslösung behalten. Alle drei Vorlagen liegen jetzt im Gesundheitsausschuss.

Der Fahrplan ist eng. Am 4. November will der Ausschuss Sachverständige anhören. Die Schlussabstimmung ist für Ende des Jahres geplant, ohne Fraktionszwang als Gewissensentscheidung. In Kraft treten soll die Neuregelung nach einer längeren Übergangsfrist Anfang 2030. Im Bundesrat ist bereits eine Mehrheit der Länder dafür. 2020 war ein ähnlicher Vorstoß im Bundestag gescheitert, ein weiterer Anlauf des Bundesrates verlief 2024 mit dem Ende der Ampel im Sand. F-NEWS hat den ersten Vorstoß der Bundestagsgruppe und den Gesetzentwurf der 245, inzwischen 254 Abgeordneten von Beginn an kritisch begleitet.

Was sich ändern würde, steht im Gruppenentwurf. Bisher darf eine Organentnahme nur stattfinden, wenn der Betroffene zugestimmt hat oder seine Angehörigen in seinem Sinne zustimmen. Künftig käme als Spender auch in Betracht, wer zu Lebzeiten schlicht nicht widersprochen hat. Die Angehörigen sollen zwar befragt werden, ob ihnen ein entgegenstehender Wille bekannt ist, ein eigenes Entscheidungsrecht hätten sie aber nicht mehr, außer bei Minderjährigen. Unzulässig wäre die Entnahme nur bei Menschen, die mindestens ein Jahr vor ihrem Tod nicht mehr einwilligungsfähig waren.

Die Befürworter verweisen auf 985 Organspender im Jahr 2025 gegenüber 8.199 Patienten auf der Warteliste. SPD-Politikerin Sabine Dittmar sagte in der Debatte: „Wir schaffen keinen Zwang zur Organspende, wir verändern die Ausgangslage.“ Und weiter: „Schweigen ist auch keine Ablehnung.“ Genau darin liegt der Kern des Problems. Wer die Ausgangslage so verändert, dass das Schweigen eines Menschen zur Freigabe seines Körpers wird, ersetzt die Einwilligung durch eine Unterstellung. Eine Spende, die niemand erklärt hat, ist keine Spende, sondern eine Abgabe kraft Gesetzes. Das ist der faktische Organspendezwang, vor dem F-NEWS seit Monaten warnt.

Auch innerhalb der Altparteien gibt es Widerstand. Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann warnte im Plenum: „Auch der hirntote Körper unterliegt keinem kollektiven Zugriffsrecht.“ Die Gruppe um Michael Brand (CDU) und Lars Castellucci (SPD) hält dagegen, das Problem liege nicht in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern in der Umsetzung: Das Register startete mit zwei Jahren Verspätung, die vorgesehene Erklärung in den Ausweisstellen haben die Länder bislang nicht umgesetzt. AfD-Gesundheitspolitiker Martin Sichert nannte die Widerspruchslösung „schlicht grundgesetzwidrig“ und stellte die Hirntoddiagnose selbst infrage. Ein Körper, dessen Herz schlägt, der beatmet und versorgt wird und in dem sogar eine Schwangerschaft weiterlaufen kann, ist nicht in dem Sinn tot, in dem die meisten Menschen das Wort verstehen.

Hinzu kommt ein oft verschwiegener Punkt. Damit Organe entnommen werden können, müssen Kreislauf und Beatmung aufrechterhalten werden. Die Behandlung am Lebensende richtet sich dann nicht mehr allein nach dem Sterbenden, sondern auch nach der Funktion seiner Organe. Wer in einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt, aber nicht ausdrücklich der Organspende widersprochen hat, gerät unter der Widerspruchslösung in genau diesen Konflikt.

Wird der Staat damit zum Organhändler? Im strengen Sinn nein, und das muss man klar sagen. Organhandel ist nach Paragraf 17 des Transplantationsgesetzes verboten, Organe werden nicht verkauft. Dasselbe Gesetz erlaubt aber ein „angemessenes Entgelt“ für Entnahme, Konservierung, Aufbereitung, Aufbewahrung und Transport, und es nimmt Arzneimittel, die aus Organen oder Geweben hergestellt werden, ausdrücklich vom Handelsverbot aus. Die geplante Regel erfasst nicht nur Organe, sondern ausdrücklich auch Gewebe. Rund um den unterstellt freigegebenen Körper entsteht also eine Kette bezahlter Leistungen, nur der Mensch selbst wird nicht gefragt. Der Staat verkauft nichts, aber er organisiert den Zugriff und verschafft einem System den Rohstoff, in dem viele verdienen dürfen, nur der Spender nicht. Ob man das Organhandel nennt, ist eine Frage der Deutung. Eine Frage der Selbstbestimmung ist es in jedem Fall.

Wer seine Organe nicht hergeben will, sollte nicht bis 2030 warten. Der sicherste Weg ist das Organspende-Register unter organspende-register.de, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt. Dort lässt sich die Erklärung „Nein, Widerspruch“ hinterlegen, Ärzte können sie im Ernstfall abrufen. Für die Anmeldung braucht man den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder die GesundheitsID über die App der Krankenkasse. Eintragen kann man sich ab 16 Jahren, einen Widerspruch erklären laut Paragraf 2a des Transplantationsgesetzes schon ab 14. Die Erklärung lässt sich jederzeit ändern oder widerrufen. Was aber ist mit Bürgern, die keine Apps nutzen oder gar kein Smartphone besitzen?

Der Registereintrag ist nicht der einzige Weg. Laut den offiziellen Antworten zum Register gilt weiterhin auch der Organspendeausweis, auf dem man das Feld für den Widerspruch ankreuzt, ebenso die Patientenverfügung oder jede andere schriftliche Erklärung. Sinnvoll ist eine doppelte Absicherung: Eintrag im Register, ausgefüllter Ausweis im Portemonnaie, ein klarer Satz zur Organspende und zu organerhaltenden Maßnahmen in der Patientenverfügung. Vor allem aber sollte man die nächsten Angehörigen informieren, denn sie werden im Ernstfall gefragt, ob ihnen ein Widerspruch bekannt ist.

Gerade hier zeigt sich ein Konstruktionsfehler, der weit über die Organspende hinausreicht. Der einzige Weg in das Register führt über eine digitale Identität. Wer sich auf organspende-register.de eintragen will, braucht die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion samt sechsstelliger PIN und dazu ein NFC-fähiges Smartphone mit AusweisApp oder ein Kartenlesegerät am Computer. Der Weg über die Krankenkasse setzt ebenfalls ein Smartphone, die App der Kasse und eine eingerichtete GesundheitsID voraus. Eine Eintragung auf Papier, per Post oder persönlich am Schalter ist nicht vorgesehen. Die Ausweisstellen müssen nach geltendem Recht bei der Beantragung oder Abholung eines Ausweises lediglich Informationsmaterial aushändigen und auf das Register hinweisen, die Krankenkassen verschicken Unterlagen mit der elektronischen Gesundheitskarte. Selbst eintragen kann dort niemand. Nach Einschätzung von F-NEWS macht der Staat damit den verlässlichsten Schutz des eigenen Körpers faktisch von genau jener digitalen Identität abhängig, die er an anderer Stelle als freiwillig anpreist. Ältere Menschen ohne Smartphone, Bürger ohne aktivierte Online-Ausweisfunktion und alle, die ihre Gesundheitsdaten bewusst nicht an eine App binden wollen, haben im Register keinen Platz.

Bleibt ein Widerspruch ohne Registereintrag unter der Widerspruchslösung überhaupt gültig? Nach dem Gruppenentwurf, der Bundestagsdrucksache 21/7570, ja. In der Begründung heißt es, den Bürgern stehe neben dem Register „weiterhin die Option zur Verfügung“, ihre Erklärung „in einem Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder in sonstiger Weise schriftlich oder mündlich abzugeben“. Vor einer Entnahme soll zuerst das Register abgefragt und anschließend in jedem Fall der nächste Angehörige befragt werden, ob ihm eine andere Erklärung bekannt ist. Liegen mehrere Erklärungen vor, deren Reihenfolge sich nicht klären lässt, und enthält eine davon einen Widerspruch, wäre die Entnahme unzulässig. Zugleich lässt der Entwurf aber erkennen, wohin die Reise gehen soll. Die digitale Abgabe von Erklärungen soll „zukünftig zum Regelfall werden“, die gesetzliche Grundlage für ein amtliches Muster des Organspendeausweises wird gestrichen, und in den Aufklärungspflichten wird der Ausweis nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Gestrichen wird auch der Satz, dass niemand verpflichtet werden kann, eine Erklärung zur Organspende abzugeben, weil das Schweigen künftig eine Rechtsfolge hat. Der Papierweg bleibt also erlaubt, aber er hängt davon ab, dass jemand das Papier im Ernstfall findet oder ein Angehöriger davon weiß.

Wer auf Apps und Online-Ausweis verzichten will oder muss, kann sich trotzdem wirksam schützen, sollte das aber gründlich tun. Den Organspendeausweis gibt es kostenlos bei den Krankenkassen, in Hausarztpraxen und Apotheken sowie über das gebührenfreie Infotelefon Organspende unter 0800 90 40 400. Darauf kreuzt man das Feld „Nein“ an, unterschreibt und trägt den Ausweis immer bei sich, am besten direkt neben dem Personalausweis. Ebenso gültig ist eine selbst verfasste Erklärung mit vollem Namen, Geburtsdatum, Datum, Unterschrift und dem klaren Satz, dass man jeder Entnahme von Organen und Geweben widerspricht. Unsere Empfehlung: Diese Erklärung mehrfach ausfertigen, eine Kopie beim Personalausweis, eine bei der Patientenverfügung und eine beim Hausarzt hinterlegen, den die Begründung des Entwurfs ausdrücklich als mögliche Erkenntnisquelle nennt. Die nächsten Angehörigen sollten den Widerspruch nicht nur kennen, sondern wissen, wo das Schriftstück liegt. Wer seine Meinung ändert, sollte alte Ausweise und Erklärungen vernichten, damit im Ernstfall keine Zweifel entstehen.

Auch auf Reisen lohnt Vorsicht. In den meisten europäischen Ländern gilt bereits eine Widerspruchslösung, etwa in Österreich, Spanien und den Niederlanden. Das Europäische Verbraucherzentrum rät Reisenden, die keine Organe spenden wollen, eine schriftliche Erklärung wie „Ich will kein Organspender sein“ bei den Ausweispapieren mitzuführen, am besten in der Landessprache. Selbst die Schweiz, wo das Volk 2022 für die erweiterte Widerspruchslösung stimmte, lässt den Angehörigen das Recht, eine Entnahme abzulehnen, und verbietet sie, wenn niemand erreichbar ist. Der deutsche Gruppenentwurf will den Angehörigen genau dieses Recht nehmen.

Quellen:

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