Petr Bystron im NightTalk mit Oliver Janich: Fünf Monate Haft und Sieg in Karlsruhe

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Fünf Monate saß der deutsche Journalist Oliver Janich auf den Philippinen in Haft. Nun hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Landgerichts München I aufgehoben. Im NightTalk mit dem AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron spricht Janich über seine Festnahme, die Haftbedingungen und seinen jahrelangen Kampf gegen die Münchner Justiz.

Karlsruhe hebt Münchner Entscheidung auf

Mit Beschluss vom 15. Juli 2026 gab die 2. Kammer des Zweiten Senats Janichs Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Der Beschluss des Landgerichts München I vom 15. Juni 2023 verletzte ihn nach dem Urteil der Verfassungsrichter in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz und in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das Landgericht hatte Janichs Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl als unzulässig behandelt. Dabei prüfte es nicht ausreichend, ob er die Frist wegen seiner Lage in philippinischer Abschiebehaft unverschuldet versäumt hatte. Karlsruhe wertete dies als nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung des erstmaligen Zugangs zu einem Gericht.

Auch der von einem Verteidiger erklärte Rechtsmittelverzicht erledigte die Sache nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne Weiteres. Die vorgelegte allgemeine Vollmacht habe sich nicht auf diesen konkreten Verzicht bezogen. Der Münchner Beschluss wurde aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Janich berichtet von Haft und Todesdrohungen

Im Gespräch mit Bystron schildert Janich seine Verhaftung auf den Philippinen und den Kampf seiner damals schwangeren Frau um seine Freilassung. Nach seiner Darstellung verzichtete er nur deshalb auf einen Einspruch gegen den deutschen Strafbefehl, weil er hoffte, dadurch seine Freilassung aus der Haft zu erreichen.

Janich berichtet außerdem von angeblichen Todesdrohungen während seiner Haft und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft München I. Bemühungen deutscher Behörden um eine Versagung oder Einziehung seines Passes seien in den Verfahrensakten dokumentiert. Diese Aussagen stammen aus dem Interview und sind von den Behörden nicht in allen Punkten bestätigt.

Der Fall reiht sich in eine wachsende Debatte über Strafbefehle und die Verfolgung politischer Äußerungen ein. F-NEWS berichtete bereits über einen Strafbefehl gegen einen Musikwissenschaftler wegen Kritik an der Corona-Impfung. Auch Bystron selbst erzielte vor dem Landgericht München einen Erfolg, als das Gericht ein Urteil wegen eines angeblichen Hitlergrußes aufhob.

Kein Freispruch, aber eine neue Chance

Der Beschluss aus Karlsruhe ist kein Freispruch und hebt den Strafbefehl nicht unmittelbar auf. Das Landgericht München I muss nun erneut über Janichs Antrag auf Wiedereinsetzung entscheiden. Gibt es dem Antrag statt, kann das Strafbefehlsverfahren wieder geöffnet und erstmals inhaltlich vor einem Gericht geprüft werden.

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