Politische Sippenhaft: Sachsen sperrt Kubitschek-Tochter aus dem Referendariat

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Was Sachsen hier als Prüfung der Verfassungstreue verkauft, trägt die Züge politischer Sippenhaft. Alruna H. ist die Tochter des Verlegers Götz Kubitschek, mit einem Aktivisten der Identitären Bewegung verheiratet und bewegte sich im politischen Umfeld ihrer Familie. Nun darf die ausgebildete Lehramtsabsolventin ihr bereits zugesagtes Referendariat an einem Dresdner Gymnasium nicht antreten.

Formal stützen die Behörden ihre Entscheidung nicht allein auf ihre Abstammung. Nach der Mitteilung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts besuchte H. zwischen 2022 und 2025 mehrfach Veranstaltungen des inzwischen aufgelösten Instituts für Staatspolitik. Weil ihr Vater zu den führenden Köpfen des Instituts gehörte, erklärte sie ihre Anwesenheit mit familiären Gründen. Der Verfassungsschutz wertete die Besuche dagegen als Unterstützung eines Personenzusammenschlusses, der verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt habe.

Eine strafbare Handlung, eine konkrete verfassungsfeindliche Äußerung der Bewerberin oder ein Vorfall im Unterricht wird in der veröffentlichten Gerichtsmitteilung nicht genannt. Die Tochter soll für das politische Umfeld ihres Vaters einstehen, ihre Ehe wird zum Belastungsmaterial und familiär erklärte Veranstaltungsbesuche werden zum Beleg mangelnder Eignung. Genau so funktioniert politische Sippenhaft: Nicht eine nachgewiesene eigene Tat entscheidet, sondern Herkunft, Familie und zugeschriebene Gesinnung.

Das Landesamt für Schule und Bildung hatte H. zunächst zum Vorbereitungsdienst ab dem 10. August 2026 zugelassen. Erst nach Hinweisen auf ihr persönliches Umfeld schaltete die Behörde den Verfassungsschutz ein, nahm den Bescheid zurück und ordnete die sofortige Vollziehung an. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte ihren Eilantrag am 2. September ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung nun unter dem Aktenzeichen 2 B 264/26.

Nach Auffassung des Gerichts muss auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ein Mindestmaß an Verfassungstreue vorliegen. Für Studienreferendare gelte dies besonders, weil Schüler sich ihrem Einfluss nicht entziehen könnten. Niemand bestreitet, dass Lehrer die Verfassung achten müssen. Doch ein Rechtsstaat muss diese Pflicht am individuellen Verhalten messen. Wer stattdessen Veranstaltungsbesuche im Familienkreis und politische Beziehungen auswertet, ersetzt die Prüfung konkreter Handlungen durch einen staatlichen Gesinnungstest.

Tag24 berichtet, H. habe zudem Veranstaltungen der Identitären Bewegung besucht und sich möglicherweise im Freibund engagiert. Auch das sind politische Vorwürfe, die individuell belegt und rechtlich bewertet werden müssen. Weder die Tätigkeit des Vaters noch die politische Zugehörigkeit des Ehemanns darf der Staat wie eine vererbbare Schuld behandeln.

Der Vorgang passt zu einer Entwicklung, die weit über diesen Einzelfall hinausgeht. Ein Gastbeitrag auf F-NEWS beschrieb bereits, wie persönliche Kontakte und politische Zuordnungen im öffentlichen Dienst gegen Andersdenkende verwendet werden. Auch bei den Ausschlüssen von AfD-Kandidaten wegen angezweifelter Verfassungstreue entscheidet der Staat zunehmend über berufliche und politische Teilhabe, bevor eine konkrete Rechtsverletzung nachgewiesen ist.

Der Beschluss im Eilverfahren ist unanfechtbar, ein Hauptsacheverfahren oder eine Verfassungsbeschwerde bleiben möglich. Vorerst wird H. sowohl das Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf als auch ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis verweigert. Ohne Vorbereitungsdienst kann sie das zweite Staatsexamen nicht ablegen. Die politische Sippenhaft bleibt damit keine bloße Beschimpfung, sondern entfaltet eine existenzielle Wirkung: Der Staat blockiert den Zugang zum erlernten Beruf.

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