Ein Wiener Schüler trug im Unterricht eine Smartbrille mit Kamera und Mikrofon. Seine Schule verbot die Brille, die Bildungsdirektion schloss ihn schließlich vom Schulbesuch aus. Das Bundesverwaltungsgericht hob den Ausschluss wieder auf. Nun lässt Bildungsminister Christoph Wiederkehr ein allgemeines Verbot solcher Brillen an Schulen prüfen, wie die Kronen Zeitung berichtet.
Der Schüler hatte laut Bundesverwaltungsgericht wegen einer Aufmerksamkeitsstörung eine ärztliche Bestätigung vorgelegt, die das Tragen der konkreten Brille an der Schule für notwendig erklärte. Lehrkräfte und Mitschüler fühlten sich jedoch durch die mögliche Aufnahmefunktion verunsichert. Obwohl die Schule Smartbrillen in ihrer Hausordnung untersagte, behielt der Schüler seine Brille im Unterricht auf. Er wurde viermal suspendiert und im Juni 2026 ausgeschlossen.
Das Gericht entschied am 3. August zugunsten des Schülers. Die Bildungsdirektion hatte kein konkretes schwerwiegendes Fehlverhalten und keine tatsächlich angefertigten Aufnahmen festgestellt. Die Weigerung, die Brille abzunehmen, habe zwar das Vertrauen der Schule beschädigt. Die Sorge der anderen reiche für einen Schulausschluss aber nicht aus. Das Urteil erklärt Smartbrillen im Klassenzimmer keineswegs grundsätzlich für zulässig; darüber hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden.
Genau dort liegt das Problem für die übrige Klasse. Eine Kamerabrille sieht im Alltag fast wie eine gewöhnliche Brille aus. Ob sie gerade aufnimmt, lässt sich ohne Mitwirkung ihres Trägers schwer kontrollieren. Lehrer und Schüler müssen also erst einen Eingriff in ihre Privatsphäre nachweisen, bevor die Schule mit dem schärfsten Mittel reagieren darf. Laut ORF haben manche Schüler aus Angst vor möglichen Aufnahmen sogar auf Referate verzichtet.
F-NEWS berichtete bereits, dass Metas KI-Brillen Menschen erkennen und private Begegnungen auswerten sollen. Auch Ermittlungen wegen Aufnahmen und Datenweitergabe durch KI-Brillen zeigen, dass die Kamera im Brillengestell mehr ist als ein harmloses Zubehör. Im Klassenzimmer betrifft sie Minderjährige, die sich der möglichen Aufnahme nicht einfach entziehen können.
Die Bildungsdirektion hat außerordentliche Revision gegen die Entscheidung eingelegt. Wird sie zugelassen, befasst sich der Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall. Wiederkehr will nach eigenen Angaben ein Verbot beziehungsweise einen wirksamen Handlungsrahmen für Schulen prüfen. Bis dahin bleibt eine praktische Lücke: Wer die Aufnahmefunktion nicht überprüfen kann, kann einen heimlichen Mitschnitt kaum beweisen.








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