Sonderrechte ohne Ablaufdatum: Bundesregierung verlängert E-Auto-Privilegien

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Die Bundesregierung will die Sonderregeln für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr über das Jahr 2026 hinaus erhalten und deutlich ausweiten. Wie der Informationsdienst des Deutschen Bundestages berichtet, soll das Elektromobilitätsgesetz geändert werden. Der Gesetzentwurf beseitigt die bisherige Befristung und öffnet den Anwendungsbereich ausdrücklich für weitere Fahrzeugklassen, vor allem Busse und Nutzfahrzeuge.

Bislang läuft die gesetzliche Grundlage für die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge nach Paragraf 8 Absatz 2 Ende 2026 aus. Diese Frist soll nun ersatzlos fallen. Damit werden aus zeitlich begrenzten Anreizen dauerhafte Instrumente, auf die Kommunen beim Parken, Laden und bei weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen zurückgreifen können. Die Bundesregierung begründet den Schritt damit, lokal emissionsfreie Antriebe fördern und eine drohende Regelungslücke verhindern zu wollen.

Eine bundesweit automatische Freifahrt für jedes E-Auto entsteht dadurch allerdings nicht. Die Kommunen entscheiden weiterhin, welche Bevorrechtigungen sie vor Ort tatsächlich einführen. Gerade dieser Spielraum soll wachsen. Genannt wird unter anderem die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge beim Bewohnerparken von Gebühren zu befreien. Wer einen Verbrenner fährt, könnte dann für denselben öffentlichen Raum zahlen, während der Besitzer eines Elektroautos kostenlos parkt.

Der Entwurf will außerdem Erkenntnisse aus den Evaluationen der Jahre 2018, 2021 und 2025 übernehmen und Kennzeichnung sowie Privilegien einheitlicher regeln. Bei Bussen und Nutzfahrzeugen sieht die Regierung besonderen Anpassungsbedarf. Das klingt nach technischer Bereinigung, hat aber politische Tragweite: Eine bestimmte Antriebsart erhält auf Dauer einen bevorzugten Zugang zu knappem Parkraum und kommunalen Vergünstigungen.

Die Kosten verschwinden dabei nicht. Wenn Kommunen auf Parkgebühren verzichten, fehlen Einnahmen oder sie müssen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Gleichzeitig subventioniert der Staat den Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge weiterhin. F-NEWS berichtete bereits über das neue Antragsportal für die E-Auto-Prämie. Aus einer Anschubhilfe wird so Schritt für Schritt ein dauerhaftes Geflecht aus Kaufzuschüssen, Steuerregeln und Nutzungsvorteilen.

Wie schnell solche Privilegien später in neue Belastungen umschlagen können, zeigt der Blick ins Ausland. In Großbritannien soll ab 2028 eine Kilometersteuer für Elektroautos eingeführt werden, weil mit sinkenden Einnahmen aus der Kraftstoffbesteuerung neue Geldquellen gesucht werden. Erst wird der Umstieg mit Vorteilen gelenkt, danach wird die neue Fahrzeugflotte zur nächsten Steuerbasis.

Der Gesetzentwurf macht deshalb mehr als nur eine Jahreszahl im Gesetz zu streichen. Er verstetigt eine politische Lenkung, bei der der Staat festlegt, welcher Antrieb Vorteile verdient und welcher Fahrer die normale Rechnung bezahlt. Über konkrete Parkregeln entscheiden zwar die Rathäuser. Den Werkzeugkasten für eine dauerhafte Bevorzugung stellt ihnen jedoch der Bund bereit.

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