Drei Mitglieder der Kölner Großfamilie J. sind am Dienstag vor dem Landgericht wegen Sozialbetrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt worden und dürfen ihre Villa in Ostheim behalten. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Die Staatsanwaltschaft wollte Haft ohne Bewährung und die Beschlagnahme des Anwesens in der Frankfurter Straße. Beides ist gescheitert.
Als erwiesen gilt, dass die Angeklagten zwischen 47 und 69 Jahren bis 2020 zu Unrecht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Arbeitslosengeld II bezogen haben, insgesamt mehr als 100.000 Euro. Die Grenze zur Bedürftigkeit sei überschritten gewesen. Bei einer Razzia im Juni 2020 fanden Ermittler 18.000 Euro Bargeld, zwei Rolex-Uhren, Schmuck für 45.000 Euro und Autos für 70.000 Euro. „Es war immer genug Geld da“, sagte Richter Martin Lamsfuß und verwies auf groß gefeierte Hochzeiten.
Die Strafen liegen zwischen anderthalb Jahren und einem Jahr und acht Monaten, jeweils auf Bewährung. „Von den ursprünglichen Tatvorwürfen ist wenig übriggeblieben“, konstatiert Lamsfuß: Menschenhandel, kriminelle Vereinigung und Geldwäsche wurden nicht bestätigt. Die Villa bleibt, weil sie 2009 laut Gericht aus legalen Quellen gekauft worden sei und nicht als Tatmittel gelte. Ermittler hatten laut Radio Köln dagegen angenommen, das Haus sei mit Geld aus Straftaten erworben worden.
Gegen die Familie gab es bereits über 90 Verfahren; sie steht auf der Coesfelder Liste. Ähnliche Muster kennt man etwa aus Göttingen, wo die Polizei nach Schüssen Auflagen gegen Clanfamilien verhängte. Gleichzeitig weigert sich die Bundesregierung, ein bundesweites Lagebild zur Paralleljustiz zu erstellen. Nach Einschätzung von F-NEWS zeigt der Fall die Konsequenz: Wer Sozialleistungen erschleicht, während Rolex und Bargeld im Haus liegen, kommt mit Bewährung davon und behält die Villa.








Schreibe einen Kommentar