Ab 1. Jänner 2027 soll in Österreich die Sozialhilfe für arbeitsfähige Drittstaatsangehörige – darunter anerkannte Flüchtlinge – nicht mehr automatisch in voller Höhe fließen. Die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat ein Stufenmodell beschlossen: Zuerst gibt es nur 861 Euro im Monat statt der vollen 1.230 Euro.
Den Zuschlag auf 1.016 Euro gibt es frühestens nach einer viermonatigen Beobachtungsphase mit Teilnahme an Deutsch- und Wertekursen des Österreichischen Integrationsfonds. Wer die Kurse schon absolviert hat oder einen Pflichtschulabschluss vorweisen kann, steigt höher ein. Die volle Summe von 1.230 Euro folgt erst, wenn zusätzlich Schritte in den Arbeitsmarkt nachgewiesen werden – etwa AMS-Schulungen oder mindestens 26 Wochen voll versicherte Erwerbstätigkeit (bei Unter-25-Jährigen 13 Wochen).
Wer Integrationspflichten verweigert, riskiert laut Regierungsangaben Abzüge von mindestens 25 Prozent der bereits gekürzten Basisleistung, in hartnäckigen Fällen den Totalverlust. Nicht arbeitsfähige Personen, Kinder, Pensionisten und Menschen mit Behinderung bleiben von dem Stufenmodell ausgenommen. Der Entwurf liegt in Begutachtung; die Länder müssen die Vorgaben danach umsetzen.
Die Bild stellt die Reform ausdrücklich als mögliches „Modell für Deutschland“ vor. Hierzulande läuft parallel die Debatte um härtere Bedingungen beim Bürgergeld und gegen Leistungsmissbrauch – F-NEWS berichtete bereits über entsprechende Prüfungen der Innenminister sowie über die Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherung.








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