Zigaretten werden teurer, der Staat kassiert mit. Im Netz bieten Händler derweil ganze Tabakblätter an, teils gleich neben einer Schnittmaschine. Als Verwendungszweck steht dann „Dekoration“ oder „Duftartikel“ im Angebot. Jeder Raucher versteht, worauf das Geschäft hinausläuft. Doch ob die Blätter tatsächlich steuerfrei sind, entscheidet nicht der Aufdruck im Onlineshop.
Der Ausgangspunkt ist das Tabaksteuergesetz. Unverarbeiteter Rohtabak kann ein Agrarerzeugnis sein und unterliegt dann nicht der Tabaksteuer für Rauchtabak. Geschnittener oder anders zerkleinerter Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung rauchen lässt, fällt dagegen unter die Steuer. Deshalb klingt das Angebot ganzer Blätter so verlockend: Kaufen, selbst schneiden, drehen oder stopfen, statt für versteuerten Feinschnitt zu zahlen.
Ganz so einfach ist der angebliche Steuertrick nicht. Der Europäische Gerichtshof entschied im Fall Eko-Tabak, dass bereits getrocknete, teilweise entrippte und weiter behandelte Blätter als Rauchtabak gelten können, wenn sie durch einfaches Schneiden rauchfertig werden. Der Händler kann ein steuerpflichtiges Produkt also nicht durch das Wort „Deko“ in ein steuerfreies verwandeln. Entscheidend sind Beschaffenheit und Verarbeitung der Ware.
Auch der Käufer ist mit einem solchen Hinweis nicht automatisch aus dem Schneider. Wer aus tatsächlich unverarbeitetem, gekauftem Rohtabak steuerpflichtigen Rauchtabak herstellt, muss die steuerlichen Pflichten beachten. Das Gesetz kennt zwar eine Ausnahme für Tabakwaren aus selbst angebautem Rohtabak zum Eigenbedarf. Gekaufte Blätter fallen nicht schon deshalb darunter. Aus einem Schnitt mit der Schere wird aber nicht automatisch eine Straftat. Strafbar kann insbesondere werden, wer entstandene Steuern vorsätzlich hinterzieht. Der oft zitierte Satz „Erst beim Schneiden macht sich der Kunde strafbar“ ist zu grob und kann Käufer in falscher Sicherheit wiegen.
Politisch ist die Konstruktion ein Witz. Wie F-NEWS berichtete, haben Verbote und Kampagnen die Raucherquote kaum gedrückt; andernorts werden sogar umfassende Rauchverbote geplant. Hierzulande werden Raucher mit immer höheren Abgaben und Einschränkungen bedrängt. Gleichzeitig erlaubt das Cannabisgesetz Erwachsenen bis zu 25 Gramm Cannabis außerhalb der Wohnung und bis zu 50 Gramm zu Hause; hinzu kommt der private Anbau von bis zu drei Pflanzen. Auch für Cannabis gelten Grenzen und Konsumverbote. Die politische Richtung bleibt dennoch bemerkenswert: Beim Tabak wird die Schraube angezogen, beim Cannabis wurde sie gelockert.
Wer ganze Blätter kauft, spart daher nicht zwangsläufig Steuern. Die vermeintliche Lücke kann für Händler schon bei der angebotenen Ware enden und für Käufer bei der Verarbeitung. Der Staat verkauft derweil immer strengere Regeln als Gesundheitsschutz und verzichtet doch keinen Tag auf die Einnahmen aus dem Rauchen.








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