Versuchter Ehrenmord? Syrer sticht auf geschiedene Ehefrau ein

|

|

Ein 44-jähriger Syrer soll seine geschiedene Ehefrau in ihrer Wohnung in Wendlingen unvermittelt mit einem Cuttermesser angegriffen und schwer verletzt haben. Der Mann sitzt wegen des dringenden Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts in Untersuchungshaft. Und die Polizei liefert am Ende ihrer Mitteilung wieder den Standardsatz, die Ermittlungen zum Motiv und zum genauen Ablauf der Tat dauerten an.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen ereignete sich der Angriff am Donnerstag kurz vor 19.30 Uhr. Der Tatverdächtige soll seine geschiedene Frau in deren Wohnung mit dem Cuttermesser attackiert haben. Rettungskräfte brachten die schwer verletzte Frau nach der Erstversorgung in eine Klinik, wo sie notoperiert wurde. Lebensgefahr bestand nach dem zuletzt veröffentlichten Stand nicht.

Zeugen alarmierten die Polizei. Beamte nahmen den Mann noch am Tatort widerstandslos fest und stellten das mutmaßlich verwendete Messer sicher. Am Freitag erließ eine Haftrichterin am Amtsgericht Nürtingen den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl.

Natürlich muss die Kriminalpolizei Beweise sichern und den Ablauf gerichtsfest rekonstruieren. Doch die öffentlich bekannte Konstellation ist alles andere als nichtssagend: Ein Mann sucht seine geschiedene Ehefrau in ihrer Wohnung auf und greift sie nach bisherigem Ermittlungsstand unvermittelt mit einem Messer an. Gerade in islamisch geprägten Ehrvorstellungen kann bereits die Trennung oder Scheidung einer Frau als vermeintliche Kränkung männlicher Verfügungsgewalt gelten. Der Verdacht auf einen versuchten „Ehrenmord“ liegt deshalb auf der Hand, auch wenn er bislang nicht amtlich bestätigt ist.

Die Formel vom noch unbekannten Motiv wirkt angesichts solcher Fälle zunehmend wie sprachlicher Nebel. Herkunft, Beziehung zum Opfer und Tatvorwurf sind bekannt. Trotzdem vermeidet die Mitteilung jede Einordnung und behandelt den Angriff, als könne der Hintergrund in jede beliebige Richtung weisen.

Es ist nicht der erste Fall dieser Art. F-News berichtete bereits über einen Syrer in Vlotho, der seine Ehefrau niedergestochen haben soll, und über einen Messerangriff eines Türken auf seine Ehefrau. Die wiederkehrende Konstellation darf benannt werden, ohne dem Gericht vorzugreifen.

Am Ende entscheidet das Strafverfahren, welches Motiv nachweisbar ist und welche Tat der Beschuldigte begangen hat. Eine sachliche Pressearbeit müsste den naheliegenden Verdacht trotzdem benennen und erklären, welche Hinweise dafür oder dagegen sprechen. Der immer gleiche Satz, die Ermittlungen dauerten an, informiert die Öffentlichkeit darüber nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Entdecke mehr von F-NEWS

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen