Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat heute eine Stellungnahme verbreitet, wenige Stunden vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Darin bekräftigt er die Unterstützung seiner Kammer für die Widerspruchsregelung bei der Organspende. „Wir benötigen die Widerspruchsregelung nicht als vermeintliche Patentlösung, sondern als Gelingensbedingung für eine bessere Versorgung mit Spenderorganen“, heißt es darin. Und: „Die Bundesärztekammer tritt unverändert für die Einführung der Widerspruchsregelung ein.“
Hinter dem technokratischen Wort „Gelingensbedingung“ steckt nichts anderes als die Zwangsspende. Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf 21/7570, hinter dem unter anderem Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Jens Spahn (CDU) und Ricarda Lang (Grüne) stehen, würde jeden Menschen in Deutschland zum potenziellen Organspender machen, der nicht ausdrücklich widersprochen hat. Mehr als 250 Abgeordnete unterstützen ihn. Wer schweigt, hat zugestimmt. Wer den Widerspruch vergessen, nie davon gehört oder ihn nicht rechtzeitig eingetragen hat, dessen Körper steht nach dem Gesetz zur Verfügung. Nicht mehr der Mensch verfügt über seinen Leib, sondern der Staat geht davon aus, dass er ihm gehört, solange niemand Nein sagt.
Besonders entlarvend ist, was Reinhardt als Problem beschreibt. Viele potenzielle Spender hätten ihren Willen „weder dokumentiert noch ihren Angehörigen mitgeteilt“, sodass diese entscheiden müssten. Sie seien damit „häufig überfordert“. Die Lösung der Kammer: Den Angehörigen wird die Entscheidung einfach genommen. Nach dem Entwurf sollen sie kein eigenes Entscheidungsrecht mehr haben, sondern nur noch gefragt werden, ob ihnen eine Erklärung des Verstorbenen bekannt ist. Die Familie, die am Bett eines sterbenden Menschen steht, wird vom Entscheider zum Auskunftgeber degradiert. Das nennt die Ärztekammer „Klarheit“.
Reinhardt verlangt zwar, dass jeder seinen Widerspruch „jederzeit barrierefrei und zuverlässig festhalten“ können müsse, und spricht vom „konsequenten Schutz all derjenigen, welche die Tragweite eines nicht erfolgten Widerspruchs nicht oder nicht hinreichend erfassen können“. Damit räumt die Kammer selbst ein, dass es Menschen gibt, denen ihre Organe entnommen werden könnten, ohne dass sie je verstanden haben, worum es geht. Ein Recht, das man erst aktiv verteidigen muss, um es nicht zu verlieren, ist kein Recht auf Selbstbestimmung mehr, sondern eine Bringschuld gegenüber dem Transplantationssystem.
Verschwiegen wird in der Mitteilung, worauf das ganze System beruht: auf dem Hirntod. Organe werden in Deutschland Menschen entnommen, deren Hirnfunktionen nach der Diagnostik als unumkehrbar erloschen gelten, deren Herz aber noch schlägt und deren Körper beatmet, durchblutet und warm ist. Nur deshalb sind die Organe für die Transplantation verwertbar. Die Regeln, nach denen der Hirntod festgestellt wird, schreibt in Deutschland ausgerechnet die Bundesärztekammer selbst in ihrer Richtlinie fest. Dass dieses Kriterium umstritten ist, haben F-News-Leser zuletzt am Beispiel des amerikanischen Kinderarztes Paul Byrne erfahren: Der Hirntod ist eine Lüge – warum Kinderarzt Paul Byrne Organspende ablehnt. Wer einen Menschen bei schlagendem Herzen auf dem OP-Tisch öffnet, um ihm Herz, Leber und Nieren herauszuschneiden, und dabei Medikamente gibt, um Bewegungen und Kreislaufreaktionen des Körpers zu unterdrücken, sollte nicht so tun, als ginge es um eine Formalie.
Am Ende der Mitteilung greift die Kammer zu einem moralischen Hebel: Die Widerspruchsregelung sei „ein Zeichen der Solidarität mit schwer erkrankten Patienten auf den Wartelisten zur Organtransplantation sowie mit den europäischen Partnerländern im Eurotransplant-Verbund“. Solidarität aber lässt sich nicht verordnen. Eine Gabe, die der Staat sich nimmt, wenn niemand widerspricht, ist keine Spende mehr. Sie macht den Menschen zum Ersatzteillager und den Sterbenden zum Rohstofflieferanten einer Frankenstein-Medizin, in der der Körper nach seinem Verwertungswert betrachtet wird.
Der Bundestag hat diese Frage bereits entschieden. Am 16. Januar 2020 lehnte er die Widerspruchslösung mit 379 zu 292 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Nun versuchen es die Befürworter erneut, parallel liegt ein gleichgerichteter Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Die Gegenposition vertritt ein Antrag von 59 Abgeordneten um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Stephan Pilsinger (CSU) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), in dem es heißt: „Nur Organe von Menschen, die davor explizit ihre Zustimmung gegeben haben, sollen entnommen werden.“ Auch die katholischen Bischöfe haben sich auf ihrer Herbstvollversammlung für die Freiwilligkeit ausgesprochen. Wie man sich gegen die drohende Regelung wehren kann, hat F-News hier zusammengefasst: Widerspruchslösung vor der Entscheidung: Wie kann man sich wehren?
Eine Ärzteschaft, die sich dem Schutz des Lebens verpflichtet hat, wirbt für ein Gesetz, das das Schweigen der Bürger als Freigabe ihres Körpers wertet. Das ist kein Fortschritt der Medizin, sondern ihr moralischer Bankrott. Der Körper eines Menschen gehört nicht dem Staat, nicht der Transplantationsmedizin und nicht der Bundesärztekammer, auch nicht nach dem Hirntod.



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