AfD fragt nach unbekannten Flugobjekten: Regierung hat weder Meldewege noch Daten

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„Was tun, wenn Aliens auftauchen?“ – mit dieser BILD-Schlagzeile wird eine AfD-Anfrage zum Aufreger für einen BILDplus-Artikel gemacht. Das ist ein gut verkäuflicher Köder. Wer die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung liest, findet vor allem Fragen zur Sicherheit des Luftraums, zu Meldewegen und zur Zuständigkeit staatlicher Stellen.

Die AfD wollte wissen, wer Beobachtungen und Sensordaten zu zunächst nicht identifizierbaren Objekten entgegennimmt und auswertet. Gefragt wurde nach einheitlichen Begriffen, Meldemöglichkeiten für Piloten und Flugsicherung, Zahlen aus den vergangenen zehn Jahren, internationalen Kontakten und geheim eingestuften Akten. Der Bundestag fasste den Gegenstand der Anfrage ausdrücklich als Frage nach Zuständigkeiten für unidentifizierte Luftraumphänomene zusammen.

Die Antworten aus Berlin sind erstaunlich dünn. Für UAP gibt es laut Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse, keine einheitlichen Begriffe und keine besonderen Meldewege. Eine Statistik über entsprechende Meldungen der vergangenen zehn Jahre liegt ihr nicht vor. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe existiert ebenfalls nicht. Eine Überarbeitung der Verfahren ist derzeit nicht geplant.

Zuständig für die Überwachung des deutschen Luftraums sind nach Regierungsangaben Innen-, Verkehrs- und Verteidigungsministerium; für die Erfassung erdnaher Objekte im Weltraum außerdem das Forschungsministerium und das Verteidigungsministerium. Luft- und Weltraumsensoren liefern Daten, die ausgewertet werden. Erfasste Weltraumobjekte werden unter anderem mit öffentlich zugänglichen Satellitendaten abgeglichen. Das beantwortet aber nicht, wie ungeklärte Beobachtungen als eigener Vorgang zusammengeführt würden, wenn es dafür weder besondere Meldewege noch eine gemeinsame Stelle gibt.

Die Abgeordneten verwiesen auf die USA und Frankreich, wo solche Beobachtungen institutionell erfasst oder untersucht werden. Die Bundesregierung erklärt lediglich, sie tausche sich mit Partnern regelmäßig über sicherheitspolitisch relevante Fragen aus. Über Einzelheiten gebe sie keine Auskunft. F-NEWS hat die deutsche Haltung zu möglichen UFO-Akten bereits aufgegriffen; die neue Antwort liefert nun eine aktuelle Bestandsaufnahme ihrer organisatorischen Lücken.

Ja, die Anfrage enthält auch eine Frage für den Fall, dass Objekte oder Signale von außerhalb der Erde mit möglicherweise nicht menschlichem Ursprung festgestellt würden. Die Antwort lautet: Dafür bestehen keine besonderen Zuständigkeiten und Verfahrensregeln. Aus dieser einen von elf Fragen „Aliens!“ über einen Bezahlartikel zu rufen, verdeckt den Rest. Das Dokument behauptet weder einen außerirdischen Kontakt noch liefert die Regierung einen Beleg dafür.

Dass eine andere Herangehensweise möglich ist, zeigen die veröffentlichten UAP-Aufnahmen des US-Verteidigungsministeriums. Nicht jede ungeklärte Anzeige ist ein Raumschiff. Aber ein Staat, der Luftverkehr und Verteidigung ernst nimmt, sollte wenigstens erklären können, wie auffällige Beobachtungen dokumentiert, weitergeleitet und überprüft werden. Genau danach fragte die AfD.

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