26 Monate hinter Gittern, eine geschlossene Praxis und der Verlust der Approbation: Der Recklinghäuser Arzt Heinrich Habig schildert auf der Plattform „Ärzte mit Gewissen“, was das Strafverfahren wegen falscher Corona-Impfbescheinigungen für ihn bedeutete. Der Verein MWGFD greift den Fall jetzt erneut auf. Nach Habigs Angaben wurde er bereits am 16. Mai 2026 nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen.
Besonders schwer wiegt seine Schilderung der Ermittlungen: Ab Oktober 2021 seien aus einer gegenüberliegenden Wohnung Richt- und Parabolmikrofone auf seine Praxis gerichtet worden. Hinzu sei die Überwachung seines Handys gekommen. Am 21. Januar 2022 hätten Staatsanwälte und etwa zehn teils bewaffnete Polizisten die laufende Praxis durchsucht. Patienten hätten noch Infusionen erhalten und seien einzeln vernommen worden.
Auch die Privatwohnung sei aufgebrochen und durchsucht worden, fünf Tage später erneut. Im Mai 2022 folgte die Festnahme auf offener Straße. Als Praxisinventar über eBay verkauft wurde, hätten sich Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft als Käufer ausgegeben. Den Verkauf habe man ihm als Fluchtvorbereitung ausgelegt. Diese Angaben stammen von Habig selbst; die Plattform erklärt ausdrücklich, nicht jedes Detail überprüfen zu können.
Der strafrechtliche Kern ist durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2024 dokumentiert: Habig hatte Impfungen bescheinigt, die er nicht durchgeführt hatte. Das erste Bochumer Urteil betraf 207 falsche Impfdokumentationen und verhängte zwei Jahre und zehn Monate Haft. Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision. Es ging somit um falsche Nachweise, nicht allein um die Ablehnung einer Impfung oder um kritische Beratung.
Habig beruft sich auf das Selbstbestimmungsrecht seiner Patienten und sein ärztliches Gewissen. Nach seiner Darstellung verbrachte er 16 Monate in Untersuchungshaft und insgesamt rund 26 Monate in Haft. Die Kurzbeschreibung der Plattform nennt diese 26 Monate irreführend als verhängte Gesamtstrafe; im ausführlichen Bericht werden sie als tatsächlich verbüßte Haftzeit beschrieben.
Die Folgen reichen laut Habig weit über das Gefängnis hinaus: Seit der Durchsuchung sei seine Praxis geschlossen gewesen, die Approbation habe er abgeben müssen. Für zwei Anwälte seien zwischen 200.000 und 250.000 Euro angefallen. Er berichtet von Schlafstörungen, Panikattacken und Herzrasen. Die Härte solcher Eingriffe verdient öffentliche Prüfung, auch wenn eine Verurteilung vorliegt.
Habigs Fall steht neben weiteren Verfahren gegen Ärzte aus der Corona-Zeit, darunter dem Maskenattestprozess gegen Marc Fiddike. Über die Folgen des damaligen Impfdrucks berichteten zuletzt auch zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten. Habig selbst beziffert den Preis seines Verfahrens auf mehr als zwei Jahre Freiheit und seine berufliche Existenz.








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