Bundesregierung lässt neue Steuergelder für das umstrittene Projekt HateAid zu

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Die Bundesregierung hält dem umstrittenen Projekt HateAid die Tür zu neuen Steuergeldern offen. Zwar endet die aktuelle Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zum Jahresende. Doch eine erneute Bewerbung bleibt ausdrücklich möglich. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Ein Schlussstrich unter die staatliche Finanzierung sieht anders aus.

Wie fragwürdig der juristische Kampf um vermeintlich falsche Geschlechtsbezeichnungen werden kann, zeigt der in der Anfrage beschriebene Streit um Frauenheldinnen. Nach Darstellung der Fragesteller ging eine transgeschlechtliche Person zivilrechtlich gegen die Bezeichnung als „Mann“ vor. Für einen Verstoß gegen die gerichtliche Unterlassungsanordnung seien bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld angedroht worden. Das ist keine bereits verhängte Geldbuße. Schon ein solches Kostenrisiko kann jedoch enormen Druck auf einen Verein und dessen Verantwortliche ausüben.

Der Konflikt begann laut Vorbemerkung mit dem verweigerten Zugang zu einem Frauenfitnessstudio. Später ging es auch um Veröffentlichungen des Vereins und zahlreiche Kommentare. Darunter war neben der Geschlechtsbezeichnung auch die Formulierung „potenzieller Spanner“. Es wäre deshalb verkürzt, sämtliche Verfahren als Streit um eine bloße Anrede darzustellen. Die Fragesteller berichten von später eingestellten Strafverfahren und einem gesonderten zivilrechtlichen Vorgehen. Als Zustelladresse der klagenden Person sei die Anschrift von HateAid angegeben gewesen. Eine Finanzierung dieses konkreten Verfahrens aus Bundesmitteln belegt die Antwort nicht.

Juristische Einschüchterung wegen sogenanntem Misgendern ist höchst zweifelhaft. Wer die Benennung des biologischen Geschlechts zum Anlass für Unterlassungsforderungen macht, trägt einen politischen und gesellschaftlichen Streit in die Gerichtssäle. Für Unternehmen, Vereine und Privatpersonen können Anwaltskosten, Verfahrensrisiken und drohende Ordnungsgelder eine massive Belastung werden. Frauen müssen über die Grenzen ihrer Schutzräume streiten dürfen, ohne dass jede Abweichung von den Sprachregeln der Genderideologie vorschnell als Hass behandelt wird.

Umso genauer muss sich eine staatlich geförderte Organisation wie HateAid Fragen nach ihrer Rolle gefallen lassen. Die Bundesregierung fasst die Fragen 5 bis 12 jedoch mit dem Hinweis zusammen, laufende Verfahren seien Sache der Gerichte. Darunter fallen auch Fragen nach Kontakten zu Regierungsstellen. Eine konkrete Kontaktliste oder eine ausdrückliche Verneinung solcher Kontakte fehlt. Der Verweis auf die Justiz ersetzt keine Auskunft darüber, mit wem Regierungsstellen gesprochen haben.

Die Finanzierung ist dagegen in erheblichen Größenordnungen dokumentiert. Für ein Beratungsprojekt von 2020 bis 2022 weist die Anlage 1.026.345,02 Euro als ausgezahlt aus. Für weitere Projekte nennt sie erhaltene Beträge von 482.926,31 Euro im Jahr 2023, 568.325,06 Euro 2024 und 582.719,47 Euro 2025. Beim Kompetenznetzwerk „Hass im Netz“ sind für 2021 bis 2024 zusätzlich 2.162.185,33 Euro Bundesmittel aufgeführt. Diese Förderposition ist von den ausdrücklich als ausgezahlt bezeichneten Beträgen zu unterscheiden.

Für das Projekt „Digitale Bedrohungen neu gedacht: Muster, Mechanismen und Maßnahmen“ führt die Tabelle außerdem 1.799.947,93 Euro als beantragt für 2026 bis 2028 auf. Angaben zu Auszahlungen liegen dort noch nicht vor. Fast 1,8 Millionen Euro stehen also als weiterer Antrag im Raum, während die Regierung zu den erfragten Evaluationsergebnissen der dritten Förderperiode lediglich mitteilt, diese lägen noch nicht vor.

F-NEWS berichtete bereits über die Kontroverse um HateAid und die US-Sanktionen sowie über weitere Zuschüsse für Correctiv. Bei HateAid ist auch nach dem Ende der jetzigen Förderphase kein grundsätzlicher Ausschluss vorgesehen. Wie die Bundestagsmeldung bestätigt, können passende Projekte am bereits laufenden Interessenbekundungsverfahren teilnehmen.

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