Zwei Wochen nach dem Cyberangriff auf das Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg fehlen Hochschulen weiterhin zentrale Verwaltungsdienste. Bei der Recherche am 22. Oktober meldet die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd noch immer ein ausgefallenes Bewerbungsportal. Bewerbungen sollen samt Unterlagen per E-Mail eingehen, die Frist läuft bis zum 15. November. Von einer Rückkehr zum Normalbetrieb kann keine Rede sein.
Der Angriff wurde am Abend des 7. Oktober entdeckt. Das HSZ nahm seine Systeme vom Netz und kappte die Verbindungen zu den angeschlossenen Einrichtungen. Nach den weiterhin veröffentlichten Angaben des Dienstleisters sind Campusprogramme für Notenspiegel, Studien- und BAföG-Bescheinigungen sowie HIS-Systeme für Personal und Finanzen nicht verfügbar. Einen Wiederanlauftermin nennt das HSZ nicht. Es geht inzwischen davon aus, dass die Täter Daten besitzen; welche und wie viele, wird noch untersucht.
Die Folgen reichen bis in den Geldbeutel. Der SWR berichtete am 20. Oktober von ausbleibenden Zahlungen für studentische Hilfskräfte und Stipendiaten in Nürtingen-Geislingen. An der Musikhochschule Karlsruhe seien Abschlagshonorare für Lehrbeauftragte gestrichen worden. Die HfWU selbst meldet auf ihrer Zahlungsseite weiterhin, dass sie keine Zahlungen ausführen könne.
Allerdings greift die Erklärung „Alles wegen des Hackerangriffs“ zu kurz. Das HSZ erklärte am 18. Oktober, die aktuellen SAP-Einschränkungen hingen vor allem mit der lange angekündigten Umstellung auf S/4HANA zusammen. Bislang gebe es keine Hinweise auf einen Einfluss des Angriffs auf dieses System, das T-Systems in Magdeburg betreibt. Welche Zahlungsprobleme auf welchen Ausfall zurückgehen, muss deshalb auseinandergehalten werden. Einen Tag später meldete das HSZ eine Arbeitsgruppe, die Übergangslösungen für wichtige Geschäftsprozesse erarbeiten soll.
In Pforzheim beschreibt die weiterhin abrufbare Hochschulmitteilung vom 12. Oktober den Verwaltungsstillstand besonders anschaulich. Selbst Mitarbeiter und Professoren können keine Bescheinigungen abrufen. Die Hochschule bittet, unter anderem von Anfragen zu Prüfungsergebnissen, Abschlussbestätigungen und dem Eingang von Krankenversicherungsnachweisen abzusehen. Wer gegenüber einer anderen Stelle ein technisches Problem nachweisen muss, soll dafür die öffentliche Störungsmeldung verwenden.
Dabei liegt keineswegs der gesamte Lehrbetrieb im Land lahm. Die Musikhochschule Freiburg nennt ausdrücklich weiter funktionierende eigene Dienste: Lernplattform, Raumbuchung, Vorlesungsverzeichnis, E-Mail und Telefon. Ausgefallen sind dort zentrale Verwaltungsanwendungen. Gerade diese Trennung zeigt die Abhängigkeit vom gemeinsamen Dienstleister: Was vor Ort läuft, bleibt nutzbar; was an der gekappten Verbindung hängt, fehlt.
Wie teuer solche Abhängigkeiten werden können, zeigte bereits der Angriff auf Rumäniens digitale Grundbuchverwaltung. Und der Datenklau bei Flink zeigte, wie gestohlene Angaben anschließend zur direkten Erpressung Betroffener dienen können. Beim HSZ ist der Umfang des Datenabflusses noch offen. Der Verwaltungsbetrieb hängt unterdessen an einer Infrastruktur, deren Rückkehr niemand verbindlich zusagt.
Besonders bitter ist eine weitere Auskunft des HSZ: Während der forensischen Untersuchungen stehen selbst dem Dienstleister keine Anwendungen, Daten oder Backups zur Verfügung. Datenbankabzüge für die Hochschulen kann er deshalb derzeit nicht liefern. Die Sicherungskopie ist damit noch lange kein verfügbarer Notbetrieb.








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