Der Bundestag meldet einen neuen Bericht zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Wieder ist von Prävention, Intervention und Aufarbeitung die Rede. Der Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten benennt aber selbst, wie groß die Lücken noch immer sind. Politische „Bemühungen“ taugen als Beruhigungspille, wenn aus den Befunden keine verbindlichen Folgen werden.
Die polizeiliche Statistik nennt laut Bericht 17.126 Fälle sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen für 2026, 4,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Dunkelfeld ist erheblich. Hinter dem amtlichen Sammelwort „Missbrauch“ stehen konkrete Taten sexueller Gewalt, bis hin zur Vergewaltigung von Kindern. Die Sprache darf die Schwere dieser Verbrechen nicht zudecken.
Besonders peinlich für den Staat sind die Passagen über die Kirchen. Ihre Vereinbarungen zur Aufarbeitung beruhen laut Bericht auf freiwilligen Selbstverpflichtungen. Wenn eine Kirche sie nicht einhält oder aufkündigt, fehlen Mittel zur Durchsetzung. Unabhängige Beschwerdewege gegen zweifelhafte Verfahren existieren bislang nicht. So bleibt die Institution, in deren Umfeld Kinder verletzt wurden, an der Gestaltung der Aufarbeitung beteiligt.
Noch deutlicher wird der Sonderweg beim Datenschutz. Katholische und evangelische Kirche haben eigene Datenschutzgesetze, eigene Aufsicht und eigene Gerichte. Betroffene, die Auskunft über ihre Daten oder Zugang zu Akten verlangen, müssen dafür nach Darstellung des Berichts durch kirchliche Instanzen gehen. Sie schildern diesen Weg als belastend und mitunter retraumatisierend. Die Bundesbeauftragte fordert, staatliche Gerichte für diese Ansprüche zu öffnen. Dass man darum 2026 noch bitten muss, ist der eigentliche Skandal.
Das ist keine eigene Strafjustiz der Kirchen: Bei Straftaten sind staatliche Ermittler und Gerichte zuständig. Aber wer als Betroffener die Akten braucht, darf nicht vom Wohlwollen kirchlicher Stellen oder einem kircheneigenen Rechtsweg abhängig sein. Auch aus Schulen können wichtige Unterlagen längst verschwunden sein. Der Bericht nennt Aufbewahrungsfristen von teils nur zwei bis 15 Jahren nach Schulende und verlangt einheitliche, längere Fristen.
Schutzlücken bestehen nicht nur in kirchlichen Einrichtungen. F-NEWS berichtete über Hunderte Kinderehen in Baden-Württemberg, von denen nur acht aufgehoben wurden. Wenn Minderjährige durch familiären oder religiösen Druck an Erwachsene ausgeliefert werden, ist das ein Fall für entschlossenen Kinderschutz, nicht für kulturelle Nachsicht. Die Realität sieht leider anders aus und sie wird sich weiter zum Nachteil für Kinderrechte entwickeln, wenn die Mehrheit weiterhin schweigend zusieht.








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