In Niederösterreich ist erstmals eine Familie wegen Missachtung des neuen Kopftuchverbots an Schulen angezeigt worden. Der Fall ereignete sich nach einem Bericht der Kronen Zeitung an einer Schule in der Region Neunkirchen. Die betroffene Schülerin legte ihr Kopftuch trotz der vorgeschriebenen Gespräche nicht ab.
Seit Beginn des Schuljahres dürfen Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf dem Schulgelände kein Kopftuch tragen, das den Kopf nach islamischer Tradition verhüllt. Das Verbot gilt an öffentlichen und privaten Schulen. Der Gesetzgeber begründet es mit dem Kindeswohl sowie der Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit von Mädchen.
Das Verfahren ist mehrstufig. Zunächst muss die Schule mit der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten sprechen. Bleibt das Kopftuch auf, folgt ein weiteres Gespräch bei der Bildungsdirektion. Wird das Verbot danach weiterhin missachtet, muss die Schule den Fall melden. Genau dieser Punkt ist in Neunkirchen nun erreicht. Den Eltern droht eine Verwaltungsstrafe zwischen 150 und 800 Euro. Bei weiteren Verstößen können neue Anzeigen folgen.
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner fordert einen noch schärferen Kurs. Sie will den möglichen Strafrahmen auf bis zu 2500 Euro erhöhen. Das Verbot diene dem Schutz junger Mädchen, die frei und gleichberechtigt mit Buben aufwachsen sollten. Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister kündigte eine einheitliche und konsequente Umsetzung im gesamten Bundesland an.
Der Fall ist kein isolierter Streit. F-News berichtete bereits über 55 Fälle allein in Wien, bei denen Eltern zu Gesprächen mit der Bildungsdirektion geladen werden sollten. Auch in anderen Bundesländern wurden Verstöße dokumentiert. Viele Fälle befinden sich noch in den früheren Stufen des Verfahrens.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Beschwerden gegen das Verbot im Juni nicht inhaltlich entschieden, sondern als unzulässig zurückgewiesen, weil die Regelung damals noch nicht in Kraft war. Das Gesetz gilt deshalb weiterhin. Wer seine Verfassungsmäßigkeit erneut prüfen lassen will, muss zunächst den vorgeschriebenen Rechtsweg gegen eine konkrete Strafe beschreiten.
Ein Verbot, das bei hartnäckiger Missachtung folgenlos bleibt, wäre nichts weiter als politische Dekoration. Nun zeigt sich zum ersten Mal, ob Österreich bereit ist, die eigene Regel tatsächlich durchzusetzen. Gespräche und pädagogische Begleitung sind richtig. Wenn eine Familie das Verbot anschließend dennoch weiter missachtet, muss der Staat handeln.








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